Elektro Praktiker - Sonderheft Blitz- und Überspannungsschutz - page 37

– Sonderheft
37
BLITZSCHUTZMAßNAHMEN
stands-Messverfahren in ex-gefährdeten
Bereichen.
12 Zusammenfassung
Das Zusammenspiel zwischen Planer, Er-
richter und Betreiber muss bei Anlagen
mit explosionsfähigen Bereichen perfekt
ineinandergreifen. An eingesetzte Mate-
rialien werden höchste Ansprüche ge-
stellt. Wer in Bereichen mit explosions-
fähiger Atmosphäre Blitzschutzsysteme
planen, errichten oder prüfen möchte,
muss seine Kompetenzen im Explosions-
schutz, der Blitzschutz-Installationsnor-
men sowie der Technischen Regeln der
Betriebssicherheit nachweisen.
Die Komplexität spiegelt sich in der
neuen Installationsnorm für Blitzschutz-
systeme VDE 0185-305-3 wieder und
zeigt, dass unerfahrene und nicht befä-
higte Personen im Bereich des Blitzschut-
zes in und um explosionsfähige Atmos-
phären durch Fachpersonal unterstützt
werden müssen.
Literatur
[1] DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10
Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen
Anlagen und Personen.
[2] TRBS 2152 Gefährliche explosionsfähige
Atmosphäre
– Teil 1: Beurteilung der Explosionsgefähr-
dung.
– Teil 2: Vermeidung oder Einschränkung ge-
fährlicher explosionsfähiger Atmosphäre.
– Teil 3: Vermeidung der Entzündung ge-
fährlicher explosionsfähiger Atmosphäre.
– Teil 4: Maßnahmen des konstruktiven Ex-
plosionsschutzes, welche die Auswirkung
einer Explosion auf ein unbedenkliches
Maß beschränken.
[3] ATEX Betreiberrichtlinie 1999/92/EG (ATEX
137).
[4] ATEX Herstellerrichtlinie 1994/9/EG (ATEX
95).
[5] E DIN 18014:2012-12 Fundamenterder –
Allgemeine Planungsgrundlagen.
[6] DIN EN 60079-10-1 (VDE 0165-101):2009-
10 Explosionsfähige Atmosphäre – Teil 10-
1: Einteilung der Bereiche – Gasexplosions-
gefährdete Bereiche.
[7] DIN EN 60079-10-2 (VDE 0165-102):2010-
03 Explosionsfähige Atmosphäre – Teil 10-2:
Einteilung der Bereiche – Staubexplosions-
gefährdete Bereiche.
[8] TRBS 1203 Befähigte Personen.
[9] DIN EN 61557-4 (VDE 0413-4):2007-12 Elek-
trische Sicherheit in Niederspannungsnetzen
bis AC 1000 V und DC 1500 V – Geräte zum
Prüfen, Messen oder Überwachen von
Schutzmaßnahmen – Teil 4: Widerstand von
Erdungsleitern, Schutzleitern und Potential-
ausgleichsleitern.
Q
heitstechnische Bewertung und die Be-
urteilung der Explosionsrisiken zu doku-
mentieren. Gleichzeitig dient das Ex-
Schutzdokument als Nachweis, dass
alle Auflagen und Bestimmungen zum
sicheren Betrieb der Anlage eingehalten
werden.
Das Ex-Schutzdokument enthält eine
Zusammenfassung aller Informationen
und Aufzeichnungen, die mit dem Ex-
Schutzkonzept zusammenhängen.
Zusätzlich werden explosionsfähige
Bereiche der zu schützenden Anlage in
technischen Zeichnungen gekennzeich-
net. Dabei wird zwischen zwei Arten
von explosionsfähigen Bereichen unter-
schieden:
]
Bereiche, in denen „feste Explosiv-
stoffe benutzt oder gelagert werden“
und
]
Bereiche der „Gefahrenzonen nach
VDE 0165-101 [6] und -102 [7]“.
Für Errichter und Planer von Blitzschutz-
anlagen ist das Ex-Schutzdokument von
wesentlicher Bedeutung. Ohne dieses
Dokument können fachgerechte und
normenkonforme Blitzschutzsysteme
weder geplant noch installiert werden
([1], Anhang D.3.2 „Erforderliche Infor-
mationen“). Dieses Verfahren bietet
Planern und Installateuren die nötige
Sicherheit, da in kritischen Bereichen nur
Komponenten eingesetzt werden dür-
fen, wenn deren Eignung durch eine ent-
sprechende Zulassung nachgewiesen
wurde.
Hersteller von Komponenten für ex-ge-
fährdete Bereiche müssen sehr hohe
Auflagen erfüllen, um die Zulassung für
ihre jeweiligen Komponenten zu erhal-
ten. Der Qualitätsanspruch für die Ent-
wicklung und Produktion von Betriebs-
mitteln ohne wirksame Zündquellen ist
enorm hoch. Erst nach einer umfassen-
den Prüfung zertifiziert eine zugelassene
Prüfstelle die Funktion der Komponenten
eines Herstellers und teilt diese in Kate-
gorien gemäß der Fehlersicherheit ein.
11 Instandhaltung
und Prüfung
In Kapitel 7 der VDE 0185-305-3 sowie
im Anhang E7 „Wartung und Prüfung
eines Blitzschutzsystems“ werden Zweck
und Umfang der Prüfungen eines Blitz-
schutzsystems beschrieben. Blitzschutz-
systeme an Anlagen mit Ex-Gefährdung
müssen sehr sorgfältig instandgehalten
und geprüft werden. Hierzu werden
im Anhang D.6 „Instandhaltung und
Prüfung" weitere Prüfanforderungen
beschrieben:
Zusätzlich zum Ex-Schutzdokument,
welches auch den Blitzschutz umfasst,
muss ein Wartungs- und Prüfplan für die
installierten Schutzsysteme entwickelt
werden. Die daraus resultierenden War-
tungsrichtlinien sind nach Abschluss der
Arbeiten zu erstellen oder in bestehende
Wartungsrichtlinien einzuarbeiten.
Ein wesentliches Ziel aller Betreiber ist
der störungsfreie Betrieb ihrer Anlagen.
Um den reibungslosen und sicheren Be-
trieb zu gewährleisten, sind regelmäßig
wiederkehrende Prüfungen und ggf.
eine ständige Überwachung durch Fach-
kräfte erforderlich. Nach jeder Reparatur,
Wartung, Beanstandung, Einstellung,
Änderung und jedem Ersatz müssen An-
lagen oder deren betroffene Anlagen-
teile einer Prüfung unterzogen werden.
Diese muss nicht zwingend vom Prüf-
personal einer unabhängigen Organisa-
tion ausgeführt werden. Alternativ kön-
nen auch im Unternehmen beschäftigte
Mitarbeiter die Prüfung durchführen,
wenn sie durch entsprechende Schu-
lungsmaßnahmen qualifiziert wurden.
Die ständige Überwachung der Anlage
wird im Regelfall von Mitarbeitern über-
nommen, die die Anlage im Rahmen
ihrer Arbeit betreuen und daher Mängel
und Veränderungen frühzeitig erkennen.
Sie hebt die Anforderungen nach Erst-
und Stichprobenprüfung nicht auf.
Das Blitzschutzsystem muss nach [1],
Anhang D 6.5 „Elektrische Prüfanforde-
rungen“, entweder alle 12 Monate ge-
prüft werden oder der bedarfsgerechte
Zeitabstand wird vorausschauend an-
hand von sämtlichen Faktoren abgewo-
gen. Die Wartung und Prüfung der Blitz-
schutzanlage sollte mit allen weiteren
elektrischen Prüfungen im Einklang ste-
hen und Bestandteil des Prüfplans sein.
Messgeräte zur Prüfung müssen be-
stimmte Anforderungen erfüllen. Bei
Blitzschutzanlagen darf der Gleichspan-
nungswiderstand jedes einzelnen ange-
schlossenen Objekts bei der Messung
0,2 Ω nicht überschreiten. Die Messung
des Erdungswiderstands darf nur mit
dafür ausgewiesenen Messgeräten (z. B.
nach VDE 0413-4) durchgeführt werden.
Empfohlen ist das Drei-Punkt-Erdwider-
1...,27,28,29,30,31,32,33,34,35,36 38,39,40,41,42,43,44,45,46,47,...84
Powered by FlippingBook