– Sonderheft
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BLITZSCHUTZMAßNAHMEN
mung zunächst die Eignung des Be-
triebsmittels für die Einsatzumgebung
prüfen. Der Hersteller des Betriebs-
mittels hat hierzu die Konformität mit
den geltenden Herstellerrichtlinien
nachzuweisen. Dies erfolgt über Zerti-
fikate und die richtige Kennzeichnung
der eingesetzten Geräte.
6 Fang- und
Ableiteinrichtungen
Fang- und Ableitungseinrichtungen
sowie alle weiteren Teile des Blitzschutz-
systems sind nach Möglichkeit in einem
Abstand von mindestens 1 m außerhalb
der ex-gefährdeten Bereiche anzuord-
nen. Mit 1 m Abstand zwischen dem
Blitzschutz und der Anlage wird der
Trennungsabstand (
s
) in den meisten
Fällen eingehalten. Ein Blitzüberschlag
ist nicht möglich, zündfähige Funken
sowie erhöhte Temperaturen können
somit in der Ex-Atmosphäre nicht
entstehen. Diese Anordnung ist nicht
immer realsierbar, da auch bei Ex-An-
lagen mit Platzproblemen sowie einer
Nachrüstung zu rechnen ist. In diesem
Fall lassen sich Ableitungen verlegen, die
durchgängig oder sicher nach [1], Kapi-
tel 5.5.3 „Verbindungen“, installiert sind.
Sobald jedoch der errechnete Tren-
nungsabstand (
s
) nach VDE 0185-305-3
nicht mehr eingehalten werden kann,
besteht die Gefahr des Funkenüber-
schlags. In diesem Fall muss die elektri-
sche Anlage mit dem Blitzschutzsystem
verbunden werden. Dabei ist es erfor-
derlich, die bei einem Blitzschlag in die
Anlage geleiteten Blitzströme sicher zu
beherrschen, um weitere Zündquellen
und Beschädigungen der Anlage zu
vermeiden.
Bauliche Anlagen, bei denen gemäß
dem Ex-Schutzdokument ausschließlich
Bereiche der Zonen 2 und 22 ausgewie-
sen werden, benötigen keine zusätz-
lichen Schutzmaßnahmen. Gemäß [1],
Beiblatt 2 (Punkt 5.3 „Explosionsgefähr-
dete Bereiche“), ist nur bei seltenen
unvorhergesehenen Zuständen damit zu
rechnen, dass Ex-Atmosphäre vorhanden
ist. Daher ist es zulässig, dass in Ex-
Zonen 2 und 22 Fangeinrichtungen
unter Beachtung des eingehaltenen
Trennungsabstands errichtet werden.
Bei baulichen Anlagen, bei denen
gemäß dem Ex-Schutzdokument Berei-
che der Zonen 1 und 21 vorhanden sind,
ist ein besonderer Schutz erforderlich,
speziell wenn Rohrleitungen mit Isolier-
stücken eingesetzt werden (kathodi-
scher Korrosionsschutz). Durch den Ein-
satz von ex-geprüften Trennfunkenstre-
cken können auch in ex-gefährdeten
Bereichen z. B. Durchschläge oder äuße-
re Überschläge des Isolierstücks sicher
verhindert werden. Speziell entwickelte
isolierte Ableitungen ermöglichen auch
in derart kritischen Bereichen eine siche-
re Leitungsverlegung (Bild
). Auf dem
Markt befindliche isolierte Ableitungen
ersetzen Trennungsabstände bis zu
750 mm.
Bei isolierten Ableitungen weist der
Hersteller die Zündfunkenfreiheit im Falle
eines Blitzeinschlags durch eine entspre-
chende Bescheinigung eines Prüfinstituts
nach. Für die Verlegung gelten besonde-
re Vorschriften des Herstellers. Die OBO
isCon-Leitung (Bild
) muss z. B. nach
dem ersten Potentialanschluss in regel-
mäßigen Abständen mittels metallischer
Leitungshalter an den Potentialausgleich
angebunden werden. Da eine isolierte
Ableitung keine eigenen potentiellen
Zündquellen aufweist, fällt sie nicht un-
ter die europäische Ex-Richtlinie 94/9/EG
(ATEX 95) und kann daher nicht mit der
üblichen Ex-Kennzeichnung gekenn-
zeichnet werden.
Anlagen, in denen sich überwachungs-
bedürftige ex-gefährdete Bereiche be-
finden, sind nach TRBS 2152 Teil 3, Kapi-
tel 5.8.2 „Schutzmaßnahmen für alle
Zonen“ mit einem Blitzschutzsystem zu
versehen, wenn Gefahren durch einen
Blitzeinschlag zu erwarten sind. Es muss
mindestens eine Blitzkugel mit einem
Radius von 30 m beherrscht werden.
Diese Anforderung wird durch Blitz-
schutzklasse II nach [1] erfüllt. Es können
Blitzeinschläge mit einem maximalen
Scheitelwert von 150 kA auftreten.
Bei konventionell aufgebauten Blitz-
schutzsystemen wird der Blitzstrom
direkt nach der Fangeinrichtung mehr-
fach aufgeteilt. Der in den einzelnen
Trennfunken-
strecke in
Ex-Bereichen
Isoliertes
Blitzschutz-
system an einer
Gasstation