– Sonderheft
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BLITZSCHUTZMAßNAHMEN
Fundamenterders und des spezifischen
Erdungswiderstands ist der Fundamenter-
der durch einen Ring- oder Tiefenerder zu
verbessern. Dieses wird nicht immer aus-
geführt, weil der Projektant das nicht
wusste und deshalb nicht geplant hat. In
einem solchen Fall sind bei allen Ableitun-
gen im Stahlbeton die Austritte aus dem
Fundamenterder gegen Korrosion zu
schützen. Die beste Lösung sind Bänder
aus V4A-Stahl Werkstoffnummer 1.4571.
Zwischen den baulichen Anlagen soll
eine vermaschte Erdungsanlage vorgese-
hen sein. Damit können Potentialunter-
schiede zwischen den baulichen Anlagen
reduziert werden. Bei der Verlegung von
Kabeln im Erdbereich zwischen den
einzelnen baulichen Anlagen ist das Er-
dungsband oberhalb der Kabel in einem
Abstand von 0,5 m zu verlegen. An der
Eintrittsstelle des Erders in die bauliche
Anlage sind die Erder an dieser Stelle mit
dem Blitzschutz-Potentialausgleich zu
verbinden.
Die Erdungsanlage – der Ringerder (Typ
B) – soll 1 m von der baulichen Anlage
entfernt sein und mindestens 0,5 m tief
in dem Erdbereich von mindestens 80%
des Umfangs der baulichen Anlage ein-
gegraben werden. Dies wird nicht immer
durchgeführt. Eine „Erdungsanlage" wie
im Bild
kann man alternativ nur als
eine Verbindung zwischen den Einzeler-
dern anerkennen, aber nicht als Erdungs-
anlage. Bei der Kontrolle dieser Anlage
wurde im Prüfbericht festgehalten, dass
der Durchgangswiderstand < 1 Ω ist –
obwohl keine Ableitung installiert ist.
4.2 Tiefenerder – Einzelerder
(Typ A)
Werden Tiefenerder – Einzelerder ohne
Verbindung zu benachbarten Erdern –
für die Erdungsanlagen eingesetzt, so ist
entsprechend der Norm [3] ein Potential-
ausgleich zwischen den einzelnen Erdern
zu installieren. Dieser wird oft nicht
durchgeführt, um ein günstigeres Ange-
bot abzugeben und dadurch die Aus-
schreibung zu gewinnen.
4.3 Fundamenterder
Immer wieder auftretende Mängel sind:
]
Die zur Dokumentation alternativ zu-
lässige Fotodokumentation der Er-
dungsanlage nach [8] wird selten vor-
gelegt.
]
Blitzschutz- und Elektrofirmen oder
andere Prüfer bestätigen aus falscher
Kollegialität die fachgerechte Ausfüh-
rung der Fundamenterder für Nicht-
fachfirmen wie Bauunternehmen.
]
Kontrollen an „abgenommenen“
Fundamenten ergaben bis zu 17%
mangelhaft ausgeführte Erdungsfah-
nen. Bei einer in letzter Zeit kontrollier-
ten baulichen Anlage wurden über
50 Erdungsmesspunkte mit schlechtem
Wert gemessen. Kontrollmessungen an
einer anderen baulichen Anlage, die
vorher gerade abgenommen worden
war, ergaben sogar unendliche
Widerstandswerte.
Einteilung einer baulichen Anlage in Blitzschutzzonen
Quelle: Blitzplaner der Firma DEHN
Mangelhafte Erdungsanlage –
der Ringerder soll 1 m von der bau-
lichen Anlage entfernt sein und in
einer Tiefe von mindestens 0,5 m im
Erdreich liegen
Ableitung und Erder sind auch bei diesen Erdungsanlagen unterhalb der Trenn-
stelle kurzgeschlossen