dem 16. 8. 2012. Die EMIR selbst bildet jedoch nur den Geset-
zesrahmen. Zahlreiche der neuen Pflichten im OTC-Deri-
vategescha¨ft werden erst durch die von der ESMA erarbeiteten
Detailbestimmungen eingefu¨hrt. Bei der Pra¨zisierung der neuen
Aufsichtsbestimmungen zur EMIR hat der EU-Gesetzgeber da-
bei auf das – in der europa¨ischen Kapitalmarktaufsicht
11
zuletzt
immer popula¨rere – Instrument der sog. technischen Regulie-
rungsstandards (RTS)
12
zuru¨ckgegriffen (vgl. Art. 10 ESMA-
VO). Daneben werden einige Teilbereiche der EMIR im Wege
sog. technischer Durchfu¨hrungsstandards (ITS) umgesetzt
13
.
Fru¨hestens mit Inkrafttreten der jeweiligen RTS und ITS stehen
daher die genauen Pflichten fest, denen Marktteilnehmer unter
der EMIR unterworfen sein werden. Hinzu kommt, dass zahl-
reiche dieser Pflichten auch dann nicht sofort, sondern erst nach
an unterschiedliche Differenzierungskriterien anknu¨pfenden
Anlaufphasen sukzessive in Kraft treten.
Ein genaueres Bild der bisherigen RTS und ITS ergab sich
im Wesentlichen erst, als die ESMA nach zwei umfa¨nglichen
Konsultationen am 27. 9. 2012 ihren Abschlussbericht, den sog.
„Final Report“, der EU-Kommission vorlegte
14
. Der Final Re-
port beinhaltete u. a. insgesamt sechs Verordnungsvorschla¨ge,
wie die in der EMIR enthaltenen Rahmenvorgaben na¨her aus-
gestaltet werden sollten. Nachdem die EU-Kommission von ih-
rem Recht, innerhalb von drei Monaten den Regulierungsvor-
schla¨gen widersprechen zu ko¨nnen
15
, keinen Gebrauch ge-
macht
16
und auch das EU-Parlament den RTS
17
nicht wider-
sprochen hatte
18
, konnten und ko¨nnen die RTS in der von ES-
MA vorgeschlagenen Form ohne weitere zeitliche Verzo¨gerun-
gen in Kraft treten. Die RTS regeln (i) Mindestangaben der
Meldungen an Transaktionsregister
19
, (ii) indirekte Clearingver-
einbarungen, die Clearingpflicht, das o¨ffentliche Register, den
Zugang zu einem Handelsplatz, nichtfinanzielle Gegenparteien
und Risikominderungstechniken fu¨r nicht zentral geclearte
OTC-Derivatekontrakte
20
, (iii) die Einzelheiten eines Antrags
auf Registrierung als Transaktionsregister
21
, (iv) die von Trans-
aktionsregistern zu vero¨ffentlichenden und zuga¨nglich zu ma-
chenden Daten sowie operationelle Standards fu¨r die Zusam-
menstellung und den Vergleich von Daten sowie den Daten-
zugang
22
, (v) die Eigenkapitalanforderungen an zentrale Gegen-
parteien
23
sowie (vi) sonstige Anforderungen an den Betrieb und
die Organisation zentraler Gegenparteien
24
. Die ITS widmen
sich (i) dem Format der von zentralen Gegenparteien aufzube-
wahrenden Aufzeichnungen
25
, (ii) der Festlegung des Formats
und der Ha¨ufigkeit von Transaktionsmeldungen an Transakti-
onsregister
26
sowie (iii) dem Format der Antra¨ge auf Registrie-
rung. Damit liegt ein komplexes Geflecht von Regelungen mit
jeweils hohem Detaillierungsgrad vor.
Neben den im Final Report enthaltenen Regulierungsvor-
schla¨gen sind weitere RTS sowie Leitlinien und Empfehlun-
gen
27
der ESMA zu erwarten. Von besonderer praktischer Be-
deutung sind neben den Festlegungen der Kategorien von
OTC-Derivaten, die der Clearingpflicht unterliegen sollen, die
RTS in Bezug auf die Risikominderungstechniken fu¨r nicht zen-
tral geclearte OTC-Derivate (insbesondere hinsichtlich der Ka-
pitalausstattung und der Sicherheiten, sprich: der Margenanfor-
derungen in Bezug auf CCPs). Diese RTS muss ESMA zusam-
men mit ihren Schwesteraufsichtsbeho¨rden aus dem Banken-
und Versicherungssektor (EBA und EIOPA) entwerfen
28
.
b) Deutschland: EMIR-Ausfu¨hrungsgesetz
Obwohl die EMIR in Deutschland unmittelbar gilt, wurde am
15. 2. 2013 das EMIR-Ausfu¨hrungsgesetz
29
verku¨ndet, um
wichtige Annextatbesta¨nde auf nationaler Ebene zu regeln und
die neuen Vorgaben der EMIR an das Derivategescha¨ft mit dem
11 Vgl. z. B.
Lehmann/Manger-Nestler
, ZBB 2011 S. 2; speziell zu ESMA vgl.
Hoffmann/Detzen
, DB 2011 S. 1261.
12 Regulatory Technical Standards, vgl. Art. 10-14 ESMA-VO. Dass eine europa¨i-
sche Kapitalmarktaufsichtsbeho¨rde (ESMA) nahezu eigensta¨ndig in allen
Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes und verbindliches Recht schaffen
kann, gilt als wichtigste Neuerung im Rahmen der Errichtung der ESMA; vgl.
dazu
Veil
, Europa¨isches Kapitalmarktrecht, 2011, § 6 Rdn. 59, m. w. N.
13 Technical Implementing Standards, vgl. Art. 15 ESMA-VO.
14 ESMA, Final Report, Draft technical standards under the Regulation (EU) No
648/2012 of the European Parliament and of the Council of 4 July 2012 on
OTC Derivatives, CCPs and Trade Repositories (ESMA/2012/600) vom 27. 9.
2012.
15 Vgl. Art. 10 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 1 ESMA-VO.
16 Vgl. Pressemitteilung der EU-Kommission vom 19. 12. 2012 (IP/12/1419).
17 ITS unterliegen nicht der Kontrollbefugnis des Europa¨ischen Parlaments und
des Rates. Sie werden allerdings erst wirksam, wenn die zugeho¨rigen RTS in
Kraft treten.
18 Vgl. Stellungnahme des Pra¨sidenten der EU-Kommission vom 7. 2. 2013, ab-
rufbar unter
speeches/20130207_emir_en.pdf [letzter Abruf: 12. 4. 2013].
19 Vgl. Delegierte Verordnung (EU) Nr. 148/2013 der Kommission vom 19. 12.
2012 zur Erga¨nzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europa¨ischen
Parlaments und des Rates u¨ber OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und
Transaktionsregister bezu¨glich technischer Regulierungsstandards fu¨r die
Mindestangaben der Meldungen an Transaktionsregister, ABlEU vom 23. 2.
2013 L 52/1.
20 Vgl. Delegierte Verordnung (EU) Nr. 149/2013 der Kommission vom 19. 12.
2012 zur Erga¨nzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europa¨ischen
Parlaments und des Rates u¨ber OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und
Transaktionsregister bezu¨glich technischer Regulierungsstandards fu¨r indi-
rekte Clearingvereinbarungen, die Clearingpflicht, das o¨ffentliche Register,
den Zugang zu einem Handelsplatz, nichtfinanzielle Gegenparteien und Risi-
kominderungstechniken fu¨r nicht durch eine CCP geclearte OTC-Derivatekon-
trakte, ABlEU vom 23. 2. 2013 L 52/11.
21 Vgl. Delegierte Verordnung (EU) Nr. 150/2013 der Kommission vom 19. 12.
2012 zur Erga¨nzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europa¨ischen
Parlaments und des Rates u¨ber OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und
Transaktionsregister bezu¨glich technischer Regulierungsstandards, in denen
die Einzelheiten eines Antrags auf Registrierung als Transaktionsregister
festgelegt werden, ABlEU vom 23. 2. 2013 L 52/25.
22 Vgl. Delegierte Verordnung (EU) Nr. 151/2013 der Kommission vom 19. 12.
2012 zur Erga¨nzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europa¨ischen
Parlaments und des Rates u¨ber OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und
Transaktionsregister bezu¨glich technischer Regulierungsstandards fu¨r die
von Transaktionsregistern zu vero¨ffentlichenden und zuga¨nglich zu machen-
den Daten sowie operationelle Standards fu¨r die Zusammenstellung und den
Vergleich von Daten sowie den Datenzugang, ABlEU vom 23. 2. 2013
L 52/33.
23 Vgl. Delegierte Verordnung (EU) Nr. 152/2013 der Kommission vom 19. 12.
2012 zur Erga¨nzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europa¨ischen
Parlaments und des Rates u¨ber OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und
Transaktionsregister bezu¨glich technischer Regulierungsstandards fu¨r die
Eigenkapitalanforderungen an zentrale Gegenparteien, ABlEU vom 23. 2.
2013 L 52/37.
24 Vgl. Delegierte Verordnung (EU) Nr. 153/2013 der Kommission vom 19. 12.
2012 zur Erga¨nzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europa¨ischen
Parlaments und des Rates u¨ber OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und
Transaktionsregister bezu¨glich technischer Regulierungsstandards fu¨r Anfor-
derungen an zentrale Gegenparteien, ABlEU vom 23. 2. 2013 L 52/41.
25 Vgl. Durchfu¨hrungsverordnung (EU) Nr. 1249/2012 der Kommission vom
19. 12. 2012 zur Festlegung technischer Durchfu¨hrungsstandards im Hin-
blick auf das Format der gem. der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Euro-
pa¨ischen Parlaments und des Rates u¨ber OTC-Derivate, zentrale Gegenpartei-
en und Transaktionsregister von zentralen Gegenparteien aufzubewahren-
den Aufzeichnungen, ABlEU vom 21. 12. 2012 L 352/32.
26 Vgl. Durchfu¨hrungsverordnung (EU) Nr. 1247/2012 der Kommission vom
19. 12. 2012 zur Festlegung technischer Durchfu¨hrungsstandards im Hin-
blick auf das Format und die Ha¨ufigkeit von Transaktionsmeldungen an
Transaktionsregister gem. der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europa¨i-
schen Parlaments und des Rates u¨ber OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien
und Transaktionsregister, ABlEU vom 21. 12. 2012 L 352/20.
27 Vgl. Art. 16 ESMA-VO: Die Leitlinien und Empfehlungen stellen abstrakt-ge-
nerelle Vorgaben an die nationalen Aufsichtsbeho¨rden dar. Nichtbefolgun-
gen haben die Aufsichtsbeho¨rden gegenu¨ber ESMA zu erkla¨ren (
comply or
explain
-Prinzip).
28 Vgl. ESMA, a.a.O. (Fn. 14), S. 6 f.; richtungsweisend mittlerweile das zweite
gemeinsame Konsultationspapier des Baseler Ausschusses fu¨r Bankenauf-
sicht und IOSCO, Margin requirements for non-centrally cleared derivatives
(Februar 2013).
(Fn. 29 auf S. 859)
858
Wirtschaftsrecht
DER BETRIEB | Nr. 16 | 19. 4. 2013
1...,40,41,42,43,44,45,46,47,48,49 51,52,53,54,55,56,57,58,59,60,...104