spricht, dies noch innerhalb des Jahres 2013 plant oder die Bestim-
mung (auch zuku¨nftig) nicht anwendet
10
. In Zweifelsfa¨llen, bei
denen die Antworten nur eine teilweise Befolgung erkennen lie-
ßen oder die Angaben nicht eindeutig waren, wurde die betreffen-
de Norm als nicht befolgt gewertet. Zum anderen sollten zu aus-
gewa¨hlten Themen imRahmen von Zusatzfragen konkrete Anga-
ben gemacht werden, die entweder ein detaillierteres Bild von der
praktischen Umsetzung einzelner Kodexbestimmungen ermo¨gli-
chen oder notwendige Voraussetzungen fu¨r die Befolgung kon-
ditionierter Regelungen
11
adressieren.
Zur U¨ berpru¨fung der Zuverla¨ssigkeit der erhobenen Daten ist
fu¨r eine Zufallsstichprobe von 30 Unternehmen die in der Befra-
gung erkla¨rte Akzeptanz der Empfehlungen mit den Angaben
in der jeweiligen Entsprechenserkla¨rung verglichen worden
12
.
Insgesamt ergibt sich dabei eine U¨ bereinstimmung i. H. von
90,2%. Dabei zeigt die Fragebogenerhebung z. T. sogar sta¨rkere
Abweichungen von den Empfehlungen
13
. Somit la¨sst sich zu-
mindest nicht erkennen, dass die Befolgung der Kodexempfeh-
lungen im Fragebogen grundsa¨tzlich positiver gezeichnet wird
als in den Entsprechenserkla¨rungen.
2. Stichprobe
Fu¨r die Befragung wurden in einem ersten Schritt die 557 Un-
ternehmen ausgewa¨hlt, die nach Angaben der Deutsche Bo¨rse
AG an der Frankfurter Wertpapierbo¨rse im Prime Standard und
General Standard notiert sind und ihren gesellschaftsrechtlichen
Sitz in Deutschland haben
14
. Obwohl Unternehmen mit Sitz au-
ßerhalb Deutschlands nicht dem Kodex unterliegen, wurden die
acht in den drei Auswahlindizes TecDAX, MDAX und SDAX
vertretenen ausla¨ndischen Gesellschaften ebenfalls einbezogen,
da ansonsten die Grundgesamtheiten ha¨tten angepasst werden
mu¨ssen
15
. Aufgrund einer Mehrfachnotierung von 21 Unterneh-
men, welche mit mehreren Aktiengattungen in Frankfurt gelistet
sind, reduzierte sich die Untersuchungsgesamtheit auf 544 Ge-
sellschaften. Im Zuge der Recherche der Adressdaten zeigte sich,
dass sich weitere 60 Unternehmen bereits in Insolvenz oder Auf-
lo¨sung befinden, sodass diese ebenfalls aus der Grundgesamtheit
entfernt wurden. Zehn weitere Gesellschaften gaben nach dem
Versand der Erhebungsunterlagen an, insolvent oder nicht mehr
gelistet zu sein. Ferner kamen die Unterlagen von einem Unter-
nehmen als unzustellbar zuru¨ck. Damit bilden letztlich 473 Ge-
sellschaften die bereinigte Grundgesamtheit der Untersuchung.
Die Erhebungsunterlagen wurden Mitte Oktober 2012 an die
Finanzvorsta¨nde der Unternehmen versandt. Am 15. 3. 2013
wurde die Rohdatenerfassung abgeschlossen. Unter den bis zu
diesem Zeitpunkt eingegangenen 157 Ru¨ckmeldungen haben 17
Unternehmen eine Teilnahme an der Erhebung explizit abge-
lehnt. Die Untersuchung basiert somit auf insgesamt 140 aus-
wertbaren Fragebo¨gen (Ru¨cklauf: 29,6%), welche die Unter-
suchungsstichprobe
n
bilden
16
. Von diesen Gesellschaften sind
27 im DAX (Ru¨cklauf: 90,0%), 12 im TecDAX (Ru¨cklauf:
40,0%), 28 im MDAX (Ru¨cklauf: 56,0%), 17 im SDAX (Ru¨ck-
lauf: 34,0%), 27 im u¨brigen Prime Standard (Ru¨cklauf: 17,4%)
und 29 im General Standard (Ru¨cklauf: 18,4%) notiert
17
.
Fu¨r eine U¨ berpru¨fung, inwiefern sich Gesellschaften mit einer
ablehnenden Haltung gegenu¨ber dem Kodex tendenziell seltener
beteiligt haben
(Non-Response-Bias),
wurden 30 der nicht teil-
nehmenden Unternehmen aller Bo¨rsensegmente zufa¨llig aus-
gewa¨hlt und ihre auf den Internetseiten zuga¨nglichen Entspre-
chenserkla¨rungen codiert. Die Befunde lassen nicht erkennen,
dass die nicht-antwortenden Gesellschaften die Empfehlungen
des Kodex sta¨rker ablehnen als die teilnehmenden Unterneh-
men
18
.
III. Befunde
1. Erkla¨rte Akzeptanz des DCGK
a) Generelle Befolgungsquoten
Die Befolgungsquote gibt den Anteil der Kodexbestimmungen
an, denen im Durchschnitt von den jeweils betrachteten Unter-
nehmen entsprochen wird
19
. Sowohl bei den Empfehlungen als
auch bei den Anregungen steigt die Befolgungsquote grds. mit
der Gro¨ße der Unternehmen an. Sie reicht bei den Empfehlun-
gen (Anregungen) von 71,2% (48,3%) im General Standard bis
zu 95,8% (76,7%) im DAX (vgl. Tab. 1
20
).
DAX TecDAX MDAX SDAX Prime General
Ges.
Empfehlungen
Anzahl
91,9 84,3 83,3 77,7 69,6 68,4
78,6
Befolgungs-
quote in %
95,8 87,8 86,8 80,9 72,5 71,2
81,9
Anregungen
Anzahl
5,4 5,3 4,8 4,2 4,3 3,4
4,5
Befolgungs-
quote in % 76,7 75,0 68,4 60,5 61,4 48,3
64,1
Gesamt
Anzahl
97,3 89,5 88,1 81,9 73,9 71,8
83,1
Befolgungs-
quote in % 94,5 86,9 85,5 79,6 71,7 69,7
80,7
Tab. 1: Anzahl und Anteil der durchschnittlich befolgten Kodex-
bestimmungen
10 Siehe zu diesem Vorgehen des BCCG bei der Erhebung der erkla¨rten Akzep-
tanz auch
v. Werder/Talaulicar
, DB 2010 S. 853.
11 So z. B. das Vorliegen einer D&O-Versicherung als Voraussetzung fu¨r die Ver-
einbarung eines Selbstbehalts fu¨r den Aufsichtsrat. Siehe zu den konditio-
nierten Kodexbestimmungen na¨her
v. Werder
, in: FS Sa¨cker 2011, S. 527
(532 ff.), sowie zu der hieraus resultierenden Adjustierung der Akzeptanz-
werte die Befunde in Abschn. III. 1. b).
12 Da die Unternehmen zu den Anregungen allenfalls freiwillig im Corporate
Governance Bericht Stellung nehmen (Tz. 3.10 Satz 2), wurde auf eine ent-
sprechende Zuverla¨ssigkeitspru¨fung fu¨r die Sollte-Bestimmungen verzichtet.
13 Beschra¨nkt man die Betrachtung ausschließlich auf die Fa¨lle, in denen zwar
im Fragebogen, nicht aber in der Entsprechenserkla¨rung eine Abweichung
angegeben wurde, so steigt die U¨ bereinstimmung auf 99,0% an.
14 Siehe zur Zusammensetzung des sog. CDAX
dex.aspx?pageID=4 (Stand: 23. 7. 2012).
15 Siehe zur Zusammensetzung der Auswahlindizes
index.aspx?pageID=4 (Stand: 23. 7. 2012). Von diesen Unternehmen hat
sich in jedem der drei Auswahlindizes jeweils ein Unternehmen an der Erhe-
bung beteiligt.
16 Da die eingegangenen Fragebo¨gen zwar weitgehend, jedoch vor allem auch
in Hinblick auf die Zusatzfragen nicht immer vollsta¨ndig ausgefu¨llt wurden,
ist von der Untersuchungsstichprobe
n
die Antwortstichprobe
n*
zu unter-
scheiden. Dabei bildet
n*
die Anzahl der pro Frage (zur Befolgung sowie auf
Zusatzfragen) antwortenden Teilnehmer ab. Diese Zahl liegt bei den Akzep-
tanzwerten im Minimum bei 117 und im Maximum bei 140. In 91,7% der Fa¨l-
le betra¨gt
n
* mindestens 126.
17 Da sich die Zusammensetzung der Indizes wa¨hrend des Erhebungszeitraums
gea¨ndert hat, erfolgte die Zuordnung gema¨ß den Angaben der Unterneh-
men.
18 Diese Unternehmen befolgen im Mittel 79,4 der Kodexempfehlungen und
liegen damit sogar u¨ber der durchschnittlichen Anzahl der in der Gesamt-
stichprobe befolgten Soll-Bestimmungen i. H. von 78,6. Siehe hierzu
Abschn. III. 1. a), insbesondere Tab. 1.
19 Siehe zu dieser Definition
v. Werder/Talaulicar
, DB 2008 S. 825 (826). Die in
diesem Abschnitt beschriebenen Befunde zur Befolgungsquote sollen zu-
na¨chst einen grundsa¨tzlichen U¨ berblick u¨ber die Kodexanwendung geben.
Eventuell vorzunehmende Adjustierungen sind daher an dieser Stelle noch
nicht beru¨cksichtigt. Siehe hierzu genauer Abschn. III. 1. b).
20 Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Werte stets auf die gegen-
wa¨rtige Befolgung.
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Betriebswirtschaft
DER BETRIEB | Nr. 17 | 26. 4. 2013
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