Arbeitsrecht
AUFSATZ
RA Dr. Martin Kock, FAArbR, Du¨ren
Rechtsreferendar Alexander Dittrich, Bonn
Unmutsa¨ußerungen und Beleidigungen auf Facebook & Co. als
Ku¨ndigungsgrund
Der Beitrag behandelt Unmutsa¨ußerungen bis hin zu beleidigenden
A¨ ußerungen in sozialen Netzwerken (z.B. Facebook) von Arbeitneh-
mern u¨ber Arbeitgeber, Vorgesetzte und Kollegen. Hierbei erla¨utern
die Verfasser die Abgrenzung zwischen (noch) zula¨ssiger Kritik
einerseits und ku¨ndigungsrechtlich relevanten Pflichtversto¨ßen ande-
rerseits und ordnen die aktuelle arbeitsgerichtliche Instanzrechtspre-
chung entsprechend ein.
ENTSCHEIDUNGEN
Ku¨ndigungsrecht
BAG-Urteil vom 22. 11. 2012
– 2 AZR 371/11
Massenentlassungsanzeige: Fehlende Stellungnahme des Betriebs-
rats fu¨hrt zur Unwirksamkeit und zur Nichtigkeit der Ku¨ndigung
Anforderungen an die Stellungnahme – Besonderheiten bei
Integration in Interessenausgleich
Ku¨ndigungsrecht/Verfahrensrecht
BAG-Urteil vom 13. 12. 2012
– 6 AZR 5/12
Massenentlassungsanzeige: Ergeben sich aus dem Arbeitgebervor-
trag Ma¨ngel beim Verfahren nach § 17 KSchG, hat das Gericht Un-
wirksamkeitsgru¨nde von Amts wegen zu pru¨fen
Konsultationsverfahren – Darlegungslast – Entscheidungskompetenz
des LAG bei Verletzungen der Hinweispflicht nach § 6 Satz 2
KSchG
Betriebliche Altersversorgung
BAG, Urteil vom 9. 10. 2012
– 3 AZR 539/10
Eine teilweise Erwerbsminderung steht dem Anspruch auf Versor-
gung nicht entgegen
Inhalts- und zeitdynamische Verweisung auf Bestimmungen des So-
zialversicherungsrechts – Gleichlauf einer gesetzlichen Rente und ei-
ner Betriebsrente – Auslegung einer diesbezu¨glichen Betriebsverein-
barung
Arbeitsvertragsrecht/Rechtsanwaltsrecht/Rentenversicherung
BAG-Urteil vom 15. 11. 2012
– 8 AZR 146/10
Abfu¨hrung der Beitra¨ge an den Tra¨ger der gesetzlichen Rentenver-
sicherungstra¨ger kann nicht einzelvertraglich abbedungen werden
Schadensersatz – Vereinbarung u¨ber die Abfu¨hrung von Rentenver-
sicherungsbeitra¨gen an ein Versorgungswerk
Verfahrensrecht
BAG-Urteil vom 18. 4. 2012
– 4 AZR 371/10
Feststellungsklage in Form einer Verbandsklage
Erforderlichkeit der Beteiligung einer oder beider Parteien an dem
Gegenstand der Klage – Außerdem muss ein rechtliches Interesse an
der baldigen Kla¨rung bestehen – Hinsichtlich der Auslegung eines
Tarifvertrags ist die beanstandete Tarifnorm und der umstrittene Ta-
rifbegriff zu benennen
DER BETRIEB | Nr. 17 | 26. 4. 2013
Inhalt
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