ternehmen abgelehnt. Betrachtet man die Akzeptanzwerte von
E41 und E46 allein fu¨r die Unternehmen mit AR-Ausschu¨s-
sen
43
, wird zumindest E41 allgemein akzeptiert
44
. Dies gilt
ebenfalls fu¨r die adjustierten Werte der Regelungen zur Beset-
zung des Pru¨fungsausschusses (E37; E42-E45
45
) sowie der Aus-
schu¨sse fu¨r Sitzungsvorbereitung und Vorstandsvertra¨ge (E36
46
).
E45, wonach der Vorsitzende des Pru¨fungsausschusses kein ehe-
maliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein soll, wird dann
sogar zu 100,0% umgesetzt. Schließlich ergibt sich fu¨r E68 (Be-
ru¨cksichtigung von Ausschussvorsitz und -mitgliedschaft bei der
AR-Vergu¨tung) mit 90,1% eine knappe allgemeine Akzeptanz
u¨ber alle Unternehmen.
Bei der (neben E68) zweiten vergu¨tungsbezogenen Bestim-
mung E69 (Ausrichtung eventueller erfolgsorientierter AR-Ver-
gu¨tungen auf Nachhaltigkeit) handelt es sich um die einzige
Empfehlung, die u¨ber alle Unternehmen betrachtet zuna¨chst
mehrheitlich abgelehnt wird. Die Regelung wurde mit der Ko-
dexrevision 2012 zu einer Empfehlung hochgestuft sowie inhalt-
lich modifiziert
47
. Betrachtet man nur diejenigen Unternehmen
(
n
* = 72), die eine variable Vergu¨tung des AR vorsehen, so steigt
der adjustierte Akzeptanzwert nur marginal (auf 56,9%) an
48
.
Die Bestimmung wird dann zumindest nicht mehr mehrheitlich
abgelehnt, bleibt aber deutlich im neuralgischen Bereich.
Aufgrund der vier zuku¨nftig sowie acht nach Adjustierung
allgemein akzeptierten Empfehlungen sind letztlich noch 26
und damit etwa 55,3% der Soll-Bestimmungen des 5. Kodex-
abschnitts neuralgisch, wobei dann insgesamt keine Bestimmung
mehr eine mehrheitliche Ablehnung erfa¨hrt.
In den Kodexabschnitten 6 (Transparenz) bzw. 7 (Rech-
nungslegung und Abschlusspru¨fung) liegt die gegenwa¨rtige Ak-
zeptanz von insgesamt einer bzw. drei (und damit 12,5% bzw.
25,0%) der Soll-Bestimmungen unter 90% (vgl. Tab. 5). Im
6. Abschnitt handelt es sich um die Empfehlung E80 zur indivi-
duellen Angabe des Aktienbesitzes der Organmitglieder. Bis
zum Ende des Jahres wird jedoch E80 (mit 91,2%) nicht mehr
neuralgisch sein, sodass dann sa¨mtliche Kodexempfehlungen
dieses Abschnitts allgemein akzeptiert werden. Beim Thema
Rechnungslegung und Abschlusspru¨fung sind hingegen nur
E/A Tz.
DAX
MDAX
TecDAX
SDAX
Prime
General
Ges.
E77 6.3 Satz 2
100,0
100,0
100,0
100,0
96,3
100,0
99,3
E78 6.4
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
E79 6.5
100,0
100,0
100,0
100,0
92,6
96,3
97,8
E80 6.6 Satz 1
88,5
100,0
92,9
93,8
85,2
85,7
89,8
E81 6.6 Satz 2
96,0
100,0
92,6
87,5
92,0
85,2
91,6
E82 6.7
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
93,1
98,6
E83 6.8 Satz 1
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
E84 6.8 Satz 2
100,0
100,0
100,0
94,1
100,0
100,0
99,3
A7 6.8 Satz 3
100,0
100,0
100,00
100,0
96,3
44,8
87,8
E85 7.1.2 Satz 2
100,0
100,0
92,90
100,0
81,5
89,7
92,9
E86 7.1.2 Satz 4 Hs. 1
100,0
100,0
89,3
82,4
85,2
53,6
83,5
E87 7.1.2 Satz 4 Hs. 2
100,0
91,7
96,4
82,4
81,5
55,2
83,6
E88 7.1.3
96,3
91,7
100,0
94,1
76,9
73,1
88,2
E89 7.1.4 Satz 1
100,0
100,0
100,0
94,1
96,2
89,7
96,4
E90 7.1.4 Satz 3
100,0
91,7
95,8
71,4
96,0
90,5
92,7
E91 7.1.5
100,0
100,0
92,9
93,8
100,0
93,1
96,4
E92 7.2.1 Abs. 1 Satz 1
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
E93 7.2.1 Abs. 1 Satz 2
100,0
100,0
96,3
100,0
96,2
89,7
96,4
E94 7.2.1 Abs. 2
100,0
100,0
100,0
100,0
92,6
89,7
96,4
E95 7.2.3 Abs. 1
100,0
100,0
100,0
100,0
96,3
89,7
97,1
E96 7.2.3 Abs. 2
100,0
100,0
92,60
93,8
92,6
86,2
93,5
Tab. 5: Die gegenwa¨rtige Akzeptanz der Kodexbestimmungen in Abschnitt 6 und 7 (Angaben in Prozent)
43 Die adjustierten Akzeptanzwerte liegen dann fu¨r E41 bei 94,3% und fu¨r E46
bei 75,2%.
44 Fu¨r E46 ist dabei auch im Jahr 2013 kein weiterer Anstieg der Akzeptanz zu
erwarten (zuku¨nftiger adjustierter Wert: 77,1%). Sie bleibt auch nach Adjus-
tierung (in Zukunft) im General Standard mehrheitlich abgelehnt (zuku¨nfti-
ger adjustierter Akzeptanzwert: 33,3%).
45 Die adjustierten Werte liegen dann (bei jeweils 99 betrachteten Unterneh-
men) fu¨r E37 bei 93,9%, fu¨r E42 und E43 je bei 99,0% sowie bei 96,0% fu¨r
E44.
46 Die Bestimmung wird von den 25 Gesellschaften, welche die entsprechenden
Ausschu¨sse eingerichtet haben, dann vollsta¨ndig umgesetzt.
47 Eine variable AR-Vergu¨tung wird seitdem vom Kodex nicht mehr explizit
empfohlen. Vgl.
v. Werder/Bartz
, DB 2012 S. 1733 (1734).
48 Im DAX sinkt er dann sogar auf 50,0%.
DER BETRIEB | Nr. 17 | 26. 4. 2013
Betriebswirtschaft
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