chungsmo¨glichkeit erkennen. Damit verbleibt nach wie vor eine
gewisse Diskrepanz zwischen der in der Literatur teils vehement
gea¨ußerten und von Teilen der Wirtschaft geteilten Besorgnis
eines faktischen Zwangs zur Kodexbefolgung einerseits
61
und
der im Kodexregime mit dem
comply or explain
-Prinizip angeleg-
ten Option zur Abweichung.
2. Tatsa¨chliche Anwendung von Kodexbestimmungen zur
Unabha¨ngigkeit
a) Anzahl unabha¨ngiger Aufsichtsratsmitglieder
Die Empfehlungen zur Unabha¨ngigkeit der AR-Mitglieder
ero¨ffnen den Unternehmen erhebliche Interpretations- und Er-
messenspielra¨ume
62
, sodass ihre tatsa¨chliche Anwendung in der
Praxis auch bei grundsa¨tzlicher Befolgung dieser Bestimmungen
sehr unterschiedlich ausfallen kann. Um na¨here Einsichten in
die praktizierten Modalita¨ten der Umsetzung akzeptierter Emp-
fehlungen zu gewinnen, wurden die Unternehmen im Rahmen
der Zusatzfragen um Angaben zu ihren konkreten Zielsetzungen
fu¨r die Anzahl unabha¨ngiger AR-Mitglieder
63
und fu¨r die Be-
ru¨cksichtigung potenzieller Interessenkonflikte
64
sowie zum ak-
tuellen Stand der Umsetzung dieser Ziele
65
gebeten. Dabei sollte
jeweils kenntlich gemacht werden, inwiefern sich diese Ziele auf
den AR als Gesamtorgan oder aber lediglich auf die Anteilseig-
nervertreter beziehen. Ferner wurden die Teilnehmer gefragt,
wie viele Mitglieder eventueller Pru¨fungs-
66
und Nominierungs-
ausschu¨sse
67
unabha¨ngig sind und ob die Namen des (unabha¨n-
gigen) Finanzexperten
68
sowie der anderen unabha¨ngigen AR-
Mitglieder vero¨ffentlicht werden
69
.
Konzentriert man sich zuna¨chst auf die Zielsetzungen fu¨r die
Anzahl unabha¨ngiger Aktiona¨rsvertreter im AR, so liegt die
E Kurztext
Tz.
D
DAX
D
MDAX
D
Ges.
E1 Elektronische Einberufung HV
2.3.2
4,5
-10,0
-7,0
E7 D&O-Selbstbehalt AR
3.8 Abs. 3
13,6
21,1
16,7
E18
Beru¨cksichtigung positiver u. negativer Entwicklungen bei Vor-
standsvergu¨tung
4.2.3 Abs. 2 Satz 4
9,1
26,3
13,9
E20 Keine nachtra¨gliche Vera¨nderung der Erfolgsziele
4.2.3 Abs. 3 Satz 3
-9,5
0,0
-7,1
E21 Abfindungs-Cap
4.2.3 Abs. 4 Satz 1
9,5
21,1
12,7
E23 Begrenzung in CoC-Klauseln
4.2.3 Abs. 5
5,6
18,8
11,5
E26 Angaben zur Art von Nebenleistungen
4.2.5 Abs. 2
0,0
5,0
7,0
E30 Beru¨cksichtigung von Vielfalt im Vorstand
5.1.2 Abs. 1 Satz 2
Hs. 1
0,0
10,5
-11,3
E32 Langfristige Nachfolgeplanung
5.1.2 Abs. 1 Satz 3
0,0
-10,0
-5,5
E33 Vorzeitige Wiederbestellung unter besonderen Umsta¨nden
5.1.2 Abs. 2 Satz 2
0,0
0,0
-6,8
E36
ARV als Vorsitzender der Ausschu¨sse fu¨r Sitzungsvorbereitung und
Vorstandsvertra¨ge
5.2 Abs. 2 Satz 1
0,0
-5,3
-13,4
E46 Nominierungsausschuss
5.3.3
9,1
15,8
8,7
E59 Max. 2 ehemalige Vorsta¨nde im AR
5.4.2 Satz 3
0,0
-10,5
-7,0
E62 Befristung von Antra¨gen auf gerichtliche AR-Bestellung
5.4.3 Satz 2
0,0
-10,0
-7,2
E63 Bekanntgabe Kandidatenvorschla¨ge fu¨r ARV
5.4.3 Satz 3
0,0
-15,0
-8,5
E70 Individualisierte Vero¨ffentlichung AR-Vergu¨tung
5.4.6 Abs. 3 Satz 1
4,5
15,0
8,2
E71
Individualisierte Angabe perso¨nlich erbrachter Leistungen von
AR-Mitgliedern
5.4.6 Abs. 3 Satz 2
-4,8
-10,5
-15,9
E72 Vermerk u¨ber ha¨ufig versa¨umte AR-Sitzungen
5.4.7
0,0
0,0
-8,6
E74 Info der HV u¨ber aufgetretene Interessenkonflikte
5.5.3 Satz 1
0,0
11,8
6,1
Tab. 7: Markante Akzeptanzunterschiede im Zeitablauf (Angaben in Prozentpunkten)
E Kurztext
Tz.
D
DAX
D
MDAX
D
Ges.
E6 Executive sessions
3.6 Abs. 2
5,0
5,0
5,6
E37
ARV nicht Vorsitzender des
Pru¨fungsausschusses (PAV)
5.2 Abs. 2 Satz 2
0,0
0,0
1,4
E44 Unabha¨ngigkeit des PAV
5.3.2 Satz 3 Hs. 1
0,0
-10,5
-4,7
E45 PAV kein ehemaliger Vorstand (letzte 2 Jahre)
5.3.2 Satz 3 Hs. 2
4,5
10,5
6,1
Tab. 8: Akzeptanzeffekte der Hochstufung (Angaben in Prozentpunkten)
61 Siehe hierzu na¨her noch einmal die Nachweise in Fn. 3 sowie die empi-
rischen Befunde bei
v. Werder/Bartz
, DB 2012 S. 869 (872).
62 Hierzu na¨her
Kremer/v. Werder
, AG 2013 S. 340.
63 Vgl. die Empfehlung E49 in Tz. 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 Hs. 3 DCGK.
64 Vgl. die Empfehlung E48 in Tz. 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2 DCGK.
65 Vgl. die Empfehlung E54 in Tz. 5.4.1 Abs. 3 Satz 2 DCGK.
66 Vgl. die Empfehlung E41 in Tz. 5.3.2 Satz 1 DCGK.
67 Vgl. die Empfehlung E46 in Tz. 5.3.3 DCGK.
68 Siehe § 107 Abs. 4 i. V. mit § 100 Abs. 5 AktG.
(Fn. 69 auf S. 894)
DER BETRIEB | Nr. 17 | 26. 4. 2013
Betriebswirtschaft
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