stehen. Betrachtet man ausschließlich die Unternehmen, die ex-
plizit das Vorliegen der jeweiligen Bedingungen angeben, so
werden fu¨nf dieser Bestimmungen allgemein akzeptiert
32
. Le-
diglich E20 zum Ausschluss einer nachtra¨glichen A¨ nderung der
Erfolgsziele ist u¨ber alle 125 Unternehmen mit variabler Vor-
standsvergu¨tung mit 89,8% heute noch knapp neuralgisch. Sie
wird jedoch zuku¨nftig ebenfalls mehrheitlich befolgt (zuku¨nfti-
ger adjustierter Wert: 91,3%). Nach Beru¨cksichtigung der zu-
ku¨nftigen Akzeptanzsteigerungen und notwendigen Adjustie-
rungen wird Ende des Jahres 2013 folglich mit E21 (Abfin-
dungs-Cap) nur noch eine Bestimmung dieses Abschnitts neu-
ralgisch sein.
Der mit 47 Soll-Bestimmungen umfangreichste Kodex-
abschnitt 5 zum AR weist u¨ber alle Unternehmen betrachtet mit
38 Regelungen (80,9%) den gro¨ßten Anteil neuralgischer Emp-
fehlungen auf (vgl. Tab. 4). Dieser Abschnitt beinhaltet mit E69
(zur Ausgestaltung einer erfolgsorientierten AR-Vergu¨tung)
auch die einzige insgesamt mehrheitlich abgelehnte Empfeh-
lung. Thematisch umfassen die neuralgischen Bestimmungen
insbesondere Regelungen zur Besetzung des Vorstands
33
, zur
Bildung und Besetzung von AR-Ausschu¨ssen
34
, zur Zusammen-
setzung des AR
35
, zur AR-Vergu¨tung
36
sowie zu Interessenkon-
flikten von AR-Mitgliedern
37
.
Nach den Unternehmensangaben werden die Akzeptanzwer-
te bis Ende 2013 bei vier dieser Empfehlungen soweit ansteigen,
dass sie dann, auf alle Unternehmen bezogen, allgemein akzep-
tiert werden. Dazu za¨hlen E32 zur Etablierung einer langfristi-
gen Nachfolgeplanung fu¨r die Besetzung des Vorstands
38
, zwei
der drei 2012 neu eingefu¨hrten Empfehlungen zur Offenlegung
der Beziehungen von AR-Kandidaten (E55; E56
39
) und E66
zur Unterstu¨tzung der AR-Mitglieder bei der Aus- und Fortbil-
dung (ku¨nftig 91,3%).
Auch in diesem Kodexabschnitt sind Adjustierungen not-
wendig, die insgesamt zwo¨lf neuralgische Bestimmungen betref-
fen. So ko¨nnen die Empfehlungen E53 (zur Beru¨cksichtigung
der Ziele fu¨r die Zusammensetzung des AR bei den Wahlvor-
schla¨gen) und E54 (zur Vero¨ffentlichung der Ziele und des Um-
setzungsstands) nur dann befolgt werden, wenn das Unterneh-
men zumindest fu¨r einen der vom Kodex genannten Aspekte
40
Ziele fu¨r die Zusammensetzung des AR festgelegt hat. Die ad-
justierten Akzeptanzwerte steigen dann zwar deutlich an
41
, blei-
ben jedoch auch weiterhin unter der 90%-Schwelle.
In Hinblick auf die ausschussbezogenen Bestimmungen
(E36; E37; E40-E46; E68) ist zu beru¨cksichtigen, dass bei einer
Nichtbefolgung der Anfangsempfehlungen
42
zur Ausschussbil-
dung eine Reihe interdependenter Empfehlungen zur Aus-
schussbesetzung sowie zur entsprechenden Vergu¨tung der Aus-
schussmitglieder nicht umgesetzt werden kann. Sowohl die all-
gemeine Soll-Regelung zur Ausschussbildung (E40) als auch
E41 bzw. E46 zur Einrichtung eines Pru¨fungs- bzw. Nominie-
rungsausschusses werden insgesamt von mehr als 10% der Un-
E/A Tz.
DAX
MDAX
TecDAX
SDAX
Prime
General
Ges.
E63 5.4.3 Satz 3
96,3
91,7
70,4
87,5
61,5
60,7
75,7
E64 5.4.4 Satz 2
95,8
90,0
69,6
91,7
68,0
65,2
77,8
E65 5.4.5 Abs. 1 Satz 2
96,3
83,3
59,3
60,0
52,0
53,6
66,4
E66 5.4.5 Abs. 2 Satz 2*)
100,0
91,7
92,6
88,2
69,2
79,3
86,2
E67 5.4.6 Abs. 1 Satz 3 Hs. 1
100,0
91,7
100,0
88,2
92,3
89,7
94,2
E68 5.4.6 Abs. 1 Satz 3 Hs. 2
100,0
90,9
88,9
82,4
39,1
57,1
75,0
E69 5.4.6 Abs. 2 Satz 2
57,7
54,5
44,4
38,5
46,2
25,9
43,8
E70 5.4.6 Abs. 3 Satz 1
100,0
91,7
89,3
94,1
81,5
75,9
87,9
E71 5.4.6 Abs. 3 Satz 2
92,6
81,8
61,5
58,8
40,7
46,4
61,8
E72 5.4.7
100,0
83,3
96,3
86,7
73,1
77,8
86,6
E73 5.5.2
100,0
100,0
96,3
93,8
92,6
85,7
94,2
E74 5.5.3 Satz 1
96,2
100,0
88,5
86,7
81,5
81,5
88,0
E75 5.5.3 Satz 2
96,2
100,0
85,2
92,9
74,1
66,7
83,5
E76 5.6
100,0
100,0
96,4
94,1
85,2
82,8
92,1
*) Im Rahmen der Kodexrevision vom 26. 5. 2010 neu aufgenommene Kodexbestimmungen.
**) Im Rahmen der Kodexrevision vom 15. 5. 2012 neu aufgenommene Kodexbestimmungen.
Tab. 4: Die gegenwa¨rtige Akzeptanz der Kodexbestimmungen in Abschnitt 5 (Angaben in Prozent) (Fortsetzung)
32 Die adjustierten Akzeptanzwerte u¨ber alle betreffenden Unternehmen liegen
heute bei 98,9% (E15); 95,7% (E16); 90,4% (E19); 94,2% (E22), sowie
90,3% (E23).
33 Dies betrifft die fu¨nf Bestimmungen E30 bis E34.
34 Hierbei handelt es sich um die Empfehlungen E36 und E37 sowie E40 bis
E46.
35 Dies sind die Soll-Bestimmungen E47 bis E57 sowie E59 und E62 bis E65.
36 E68 bis E71.
37 E74 und E75.
38 Der zuku¨nftige Wert liegt dann bei 92,0%.
39 Die Akzeptanzwerte betragen ku¨nftig 91,8% bei E55 und 91,0% bei E56.
40 Siehe hierzu E47 bis E52 in Tz. 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 DCGK.
41 Fu¨r E53 betra¨gt der adjustierte Akzeptanzwert fu¨r die 89 betrachteten Un-
ternehmen dann 85,4%, fu¨r E54 (bei 98 Gesellschaften) 74,5%.
42 Zur Differenzierung zwischen Anfangs-, Zwischen- und Abschlussempfehlun-
gen sowie den daraus resultierenden Entsprechensinterdependenzen
v. Wer-
der
, a.a.O. (Fn. 11), S. 527 (533 f.).
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Betriebswirtschaft
DER BETRIEB | Nr. 17 | 26. 4. 2013
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