Im Durchschnitt befolgen die Unternehmen zum Erhebungs-
zeitpunkt 78,6 Empfehlungen des Kodex. Die Befolgungsquote
liegt u¨ber alle Unternehmen somit bei 81,9% und ist im Ver-
gleich zu dem 2010 erhobenen Wert (von 85,8%
21
) leicht zu-
ru¨ckgegangen. Dieser Trend zeigt sich ausnahmslos auch fu¨r die
Teilstichproben der einzelnen Indizes sowie fu¨r den Prime und
General Standard
22
. Die Anzahl der von den Unternehmen im
Erhebungszeitraum durchschnittlich umgesetzten Anregungen
liegt bei 4,5. Hieraus ergibt sich eine Befolgungsquote von
64,1%, die nahezu unvera¨ndert gegenu¨ber dem Jahr 2010 ist
23
.
Zu beachten ist allerdings, dass die Anzahl der Sollte-Bestim-
mungen im Rahmen der Kodexrevision vom 15. 5. 2012 (von 16
auf 7) erheblich reduziert wurde
24
und eine Vergleichbarkeit da-
durch erschwert ist.
Fu¨r eine U¨ bereinstimmung mit sa¨mtlichen 96 Empfehlun-
gen des aktuellen Kodex haben sich sieben DAX-, vier
MDAX- sowie ein SDAX-Unternehmen entschieden. Bis En-
de 2013 wollen weitere drei DAX- sowie jeweils eine MDAX-
und SDAX-Gesellschaft alle Soll-Bestimmungen befolgen.
Sa¨mtlichen Kodexanregungen entsprechen zum Erhebungszeit-
punkt insgesamt 17 Unternehmen. Diese 17 Gesellschaften
verteilen sich auf zehn DAX-, ein TecDAX-, zwei MDAX-
und zwei SDAX-Unternehmen sowie jeweils eine Gesellschaft
aus dem (u¨brigen) Prime Standard und dem General Standard.
Lediglich ein DAX-Unternehmen befolgt alle Kodexempfeh-
lungen und Anregungen.
b) Akzeptanzniveau der einzelnen Kodexbestimmungen
Das Akzeptanzniveau einer Bestimmung gibt den Anteil
25
der
jeweils betrachteten Unternehmen an, welche die entsprechende
Soll- bzw. Sollte-Regelung des Kodex umsetzen. Als
allgemein
akzeptierte Kodexbestimmungen
werden dabei solche mit einem
Akzeptanzniveau ab 90% (und mehr) bezeichnet. Diesen stehen
die
neuralgischen Bestimmungen
gegenu¨ber, die von mehr als 10%
der Gesellschaften nicht befolgt werden. Die neuralgischen Re-
gelungen werden weiterhin danach differenziert, ob ihnen min-
destens 50% der Unternehmen entsprechen oder ob sie
mehrheit-
lich abgelehnt
werden.
Betrachtet man zuna¨chst die Akzeptanzwerte ohne eventuell
erforderliche Adjustierungen
26
, so erweisen sich von den ins-
gesamt 96 Empfehlungen des Kodex in der Gesamtstichprobe
heute 53 Bestimmungen als neuralgisch. Mehrheitlich abgelehnt
wird in der Gesamtstichprobe indes nur die eine Empfehlung,
eventuell bestehende erfolgsorientierte AR-Vergu¨tungen auf
eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten
(E69)
27
. Die Anzahl der neuralgischen wie auch der mehrheit-
lich abgelehnten Bestimmungen variiert allerdings stark zwi-
schen den einzelnen Bo¨rsenindizes und -segmenten. Insgesamt
gibt es 19 Empfehlungen, die heute (nicht-adjustiert) in mindes-
tens einer Teilstichprobe nur von einer Minderheit befolgt wer-
den
28
.
Bei den Anregungen wird keine einzige Regelung von min-
destens 90% der Unternehmen umgesetzt. Zwei der sieben Soll-
te-Bestimmungen werden sogar mehrheitlich abgelehnt. Hierbei
handelt es sich um die Anregungen zur U¨ bertragung der HV
(A3) sowie zur Stellungnahme zu den Kodexanregungen (A5).
Wa¨hrend sich bei den Soll-Regelungen im Jahresverlauf u¨ber al-
E/A Tz.
DAX
MDAX
TecDAX
SDAX
Prime
General
Ges.
A1 2.2.4 Satz 2
80,8
100,0
100,0
82,4
92,6
82,8
89,2
E1 2.3.2
96,3
81,8
85,7
64,7
66,7
71,4
78,3
E2 2.3.3 Satz 1 Hs. 1
100,0
91,7
96,4
88,2
92,6
85,7
92,8
E3 2.3.3 Satz 1 Hs. 2
100,0
91,7
100,0
100,0
96,3
89,3
96,4
E4 2.3.3 Satz 3 Hs. 1
100,0
100,0
100,0
94,1
100,0
96,4
98,6
A2 2.3.3 Satz 3 Hs. 2
88,5
100,0
75,0
81,3
80,8
82,1
83,1
A3 2.3.4
73,1
41,7
42,9
18,8
7,4
3,4
30,4
E5 3.4 Abs. 3 Satz 1
100,0
100,0
100,0
100,0
96,3
82,1
95,7
E6 3.6 Abs. 2
100,0
100,0
92,6
100,0
96,2
88,9
95,6
A4 3.7 Abs. 3
90,5
63,6
62,5
58,3
60,0
52,0
64,4
E7 3.8 Abs. 3
92,6
83,3
70,4
64,7
42,3
39,30
63,5
E8 3.10 Satz 1
100,0
100,0
100,0
94,1
96,3
79,3
94,2
A5 3.10 Satz 2
60,0
33,3
42,9
50,0
33,30
25,0
40,4
E9 3.10 Satz 3
100,0
100,0
100,0
100,0
96,3
96,6
98,6
Tab. 2: Die gegenwa¨rtige Akzeptanz der Kodexbestimmungen in Abschnitt 2 und 3 (Angaben in Prozent)
21 Siehe
v. Werder/Talaulicar
, DB 2010 S. 853 (854).
22 Aufgrund der unterschiedlichen Zusammensetzung der Stichproben mu¨ssen
solche Vergleiche mit der gebotenen Zuru¨ckhaltung interpretiert werden.
Siehe zu diesem Trend ferner auch Abschn. III. 1. c).
23 Siehe
v. Werder/Talaulicar
, DB 2010 S. 853 (854).
24 Siehe hierzu na¨her
v. Werder/Bartz
, DB 2012 S. 1733 (1733). Im Rahmen der
Kodexrevision vom 26. 5. 2010 fand bei den Anregungen lediglich eine re-
daktionelle A¨ nderungen statt, vgl.
v. Werder/Bo¨hme
, DB 2010 S. M16.
25 Hierzu und zum Folgenden
v. Werder/Talaulicar
, DB 2008 S. 825 (826). Als
Bezugsgro¨ße fu¨r die Berechnung der Akzeptanzwerte gilt dabei jeweils die
Antwortstichprobe
n*
. Siehe dazu noch einmal Fn. 16.
26 Die adjustierten Akzeptanzwerte beru¨cksichtigen bei sog.
konditionierten
Kodexbestimmungen
, dass deren Befolgung die Erfu¨llung bestimmter Bedin-
gungen voraussetzt, die nicht zwingend gegeben sein mu¨ssen. Siehe zu
einem Beispiel Fn. 11.
27 Siehe hierzu na¨her S. 891.
28 Siehe im Einzelnen die Angaben in den Tab. 2 bis Tab. 5.
DER BETRIEB | Nr. 17 | 26. 4. 2013
Betriebswirtschaft
887
1...,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14 16,17,18,19,20,21,22,23,24,25,...84