11 / 2013
KURS
Zukunft aktiv
gestalten
Längere Lebensarbeitszeit, leere
Rentenkassen und eine ständig
alternde Gesellschaft – trübe Aus-
sichten für die Zukunft? Man sollte
das Heft selber in die Hand neh-
men. Dass man für sein
Alter vor-
sorgen
muss, hat sich inzwischen
herumgesprochen.
A
m Markt werden unzählige Alter-
nativen für die Altersvorsorge an-
geboten, die für denNormalbürger
nur schwer zu durchschauen sind. Die
betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet
hier eine für den Einzelnen einfache und
attraktive Lösung, gl. Gleichzeitig kann
der Arbeitgeber neben der Ersparnis von
Sozialversicherungsabgaben seine Sozi-
alkompetenz unter Beweis stellen und
die Mitarbeiter noch zusätzlich an sich
binden. Auch die Politik und Tarifpart-
ner haben die Zeichen der Zeit erkannt
und attraktive Rahmenbedingungen für
die bAV geschaffen.
Die betriebliche Altersvorsorge umfasst
Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und
Hinterbliebenenversorgung, die der Ar-
beitgeber seinen Arbeitnehmern zusagt.
Die Finanzierung geschieht durch den
Arbeitgeber selbst oder durch den Ar-
beitnehmer, indemdieser mit demArbeit-
geber vereinbart, Teile seines Gehaltes in
eine Versorgungszusage umzuwandeln.
Die bAV war früher eine rein freiwillige
Leistung des Arbeitgebers; sie wurde oft
auch von ihmallein finanziert.Auch nach
der Reform des Betriebsrentenrechts ist
der Arbeitgeber nicht gezwungen, sich an
der Alterssicherung seiner Arbeitnehmer
finanziell zu beteiligen.
Anspruch gilt seit 2002
Seit dem 1. Januar 2002 haben in der
gesetzlichen Rentenversicherung pflicht-
versicherteArbeitnehmer allerdings einen
gesetzlichen Anspruch auf Entgeltum-
wandlung: Sie können von ihremArbeit-
geber eine betriebliche Altersversorgung
verlangen, wenn sie bereit sind, dafür auf
Entgelt zu verzichten. Bei geringfügig Be-
schäftigten, d.h. Arbeitnehmern, die bis
450 Euro im Monat verdienen, gilt der
Umwandlungsanspruch dann, wenn sie
nicht auf die Pflichtversicherung in der
gesetzlichen Rentenversicherung verzich-
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