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KURS
11 / 2013
VERS I CHERUNGEN
sitzender der Roland Versicherung aus Köln, darauf, dass
ein Jahresbeitrag für eine Rechtsschutzversicherung häufig
unter dem Stundenhonorar eines Anwaltes liegt. Doch für
Kunden, denen jetzt eine Beitragserhöhung ins Haus flattert,
dürfte das ein geringer Trost sein. So hat beispielsweise die
HUK-Coburg ihre Prämien um 7,5 Prozent erhöht. Andere
Anbieter werden ihre höheren Kosten ebenfalls weitergeben
müssen. Daher sind derzeit die Bestände stark gefährdet.
Kunden, die eine höhere Rechnung erhalten, können in-
nerhalb eines Monats ihren Schutz kündigen. Ein Trost für
Versicherungsmakler: Die Preisspanne am Markt ist relativ
groß. Während der Musterkunde mit einem SB von 150
Euro bei der Ideal 175 Euro pro Jahr zahlt und der WGV im
Basis-Tarif sowie bei der Concordia immer noch unter 200
Euro liegt, verlangen die NRV (Plus Tarif) und die AdvoCard
über 330 Euro für eine vergleichbaren Schutz.
Besonders günstig kommt dagegen die ARAG Aktiv-Rechts-
schutz Basis daher.DerMusterkunde würde hier nur 134 Euro
zahlen. DochVorsicht: Der Tarif ist mit klassischen Produkten
nicht mehr vergleichbar. Er bietet nämlich im außergerichtli-
chen Bereich keinen Kostenschutz. Einen ähnlichen „Mager-
schutz“ verkaufen die Deurag mit „Maktiv“ oder die Auxilia
mit „Mediation pro“. Auch hier gibt es den herkömmlichen
Kostenschutz im außergerichtlichen Bereich nicht mehr. Die
Kunden dürfen lediglich noch zur Streitschlichtung. Diese so
genannte Mediation ist zudem nicht unumstritten. Gekoppelt
mit Leistungseinbußen oder höherer Selbstbeteiligung wird sie
von Versicherungsjuristen als Vehikel zur Schadensteuerung
und Eingriff in die freie Anwaltswahl gesehen. Über die Legi-
timität des Schadenfreiheits-Rabattsystems der HUK-Coburg,
bei dem der Kunde Vorteile hat, wenn er einen Partneranwalt
des Versicherers wählt, wird am 4. Dezember 2013 der Bun-
desgerichtshof entscheiden.
„Der Betroffene darf nicht dafür bestraft werden, wenn
er den Anwalt seiner Wahl beauftragen möchte“, kritisiert
der Deutsche Anwaltverein (DAV). Auch nach Meinung des
Oberlandesgerichts Bamberg sind Lockvogelangebote, die
Kunden belohnen, wenn sie den Partneranwalt wählen, ein
Verstoß gegen die freie Anwaltswahl (Az.: 3 U 236/11).
Die HUK-Coburg sieht das nicht so. Nach Meinung des Ver-
sicherers wird durch die „sehr zurückhaltendenAnreize“ die
freieWillensentscheidung nicht unzulässig beeinflusst. „Wir
verhelfen unseren Kunden zu besonders hoch qualifizierten
Kanzleien“, meint HUK-Coburg-Chef Eberhardt.
Mediation als Mogelpackung
Auch der Mediationsschutz, eigentlich einVerkaufsargument
für „sanfte Lämmer“, die meinen kaum zu streiten, wird
immer mehr zum Ärgernis. „Die Mediation ist oft eine Mo-
gelpackung. Die Betroffen riskieren, nicht über ihre Rechte
aufgeklärt zu werden“, warnt Klaus Schneider, Fachanwalt
für Versicherungsrecht aus Langenhagen. Das Problem:
Die Mediatoren werden fast immer von den Versicherern
bestimmt. „Damit stellen die Versicherer die Weichen und
haben es in der Hand, Rechtsschutzfälle zu beeinflussen“,
kritisierte Herbert Schons, Präsident der Rechtsanwaltskam-
mer in Düsseldorf.
Dabei ist den Versicherern ein Eingriff in Streitfälle rechtlich
verboten. Zudem wenden die Mediatoren der Versicherer,
wie etwa die D.A.S., sehr oft die umstrittene Shuttel-Media-
tion an, bei der der Schlichter gar nicht mehr an einemTisch
mit den Betroffenen sitzt, sondern sie im Wechsel anruft.
Nach einer Auswertung des Marktbeobachters Innosystems
aus Wörthsee gibt es aber am Markt auch einige Angebote,
bei denen eine freieWahl des Mediators möglich ist. Folgende
Versicherer haben hier eine kundenfreundliche Lösung ge-
funden: ARAG (Tarif: Top-Individual), Rechtsschutz Union
(Top Star), DA Direkt, Degenia (Classic, Premium), Dema
(Family Protect), Domcura (Magnum,Maximum),Maxpool
(Medien-Deckungskonzept) sowie die Medienversicherung.
Versicherungsvermittler tun daher gut daran, die Kunden
über Feinheiten des Versicherungsschutzes aufzuklären, um
Versicherer
Gewinne und Verluste
gegenüber Vorjahr
(2011 – 2012 absolut)
Gewinne und Verluste
gegenüber Vorjahr
(2011 – 2012 in Prozent)
Roland
481232
1)
37,3
NRV
45266
2)
11,2
Continentale
7.219
7,7
HUK24 AG
5.847
6,5
Örag
86.983
6,1
DMB
24.844
3,0
Debeka
10.913
3,0
R+V
18.101
2,6
Advocard
26.508
1,8
HUK-Coburg
27.144
1,7
Mecklenburgische
1.324
0,9
Württembergische
4.277
0,7
WGV
2.627
0,6
Deurag
6.976
0,6
LVM
2.403
0,3
Devk
1.873
0,2
Concordia
-1.206
-0,3
ARAG
-9.462
-0,7
Auxilia
-3.987
-0,8
Bruderhilfe
-1.218
-1,2
Alte Leipziger
-5.247
-1,3
Allianz
-39.834
-1,7
D.A.S.
-59.214
-2,2
ADAC
-87.002
-3,4
Quelle: Angabe Unternehmen;
1) rund 480.000 zusätzliche Risiken aus der Übernahme der HDI-Gerling Rechtsschutzversicherung;
2) Übernahme eines großen Maklerbestandes.
Rechtsschutzversicherungen – Marktentwicklung