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12 / 2013
KURS
VERS I CHERUNGEN
kaum möglich, dieser Aufgabe die nötige Aufmerksamkeit
zu widmen. Schlimmer noch. Sie raubt ihm die Zeit, seinem
Kerngeschäft nachzugehen und seine Kompetenzen richtig
zu nutzen.
Das Ergebnis: Es entstehen nach einem Jobwechsel zu wenige
Anspruchsübertragungen. Wir haben einmal nachgerechnet
und festgestellt, dass Arbeitnehmer schwerwiegende Einbu-
ßen tragen müssen, wie nachstehendes Beispiel illustriert.
Wir gehen dabei von einer 38-jährigen Mitarbeiterin aus,
die sich entschlossen hat zum 1. Januar 2005 eine Direkt-
versicherung zu beginnen. Sie wechselt am 1. Januar 2008
und ein weiteres Mal am 1. Januar 2011 den Arbeitgeber.
Monatlich zahlt sie 200 Euro in ihren bAV-Vertrag ein. Wir
betrachten zum Stichtag 1. Oktober 2013 ihre bereits fi-
nanzierten Ansprüche im Rentenalter und vergleichen dabei
die drei häufigsten Szenarien mit den daraus resultierenden
Konsequenzen für den Arbeitnehmer.
Übertragungen auslagern
Im ersten Szenario hat die Arbeitnehmerin bei jedem Job-
wechsel einen neuen Vertrag begonnen. Die alten Verträge
stehen beitragsfrei. Nach acht Jahren hat sie Ansprüche von
40.541 Euro finanziert, die sie mit 67 erwarten darf. Diese
Konstellation ist nicht ungewöhnlich, für Arbeitnehmer aber
extrem ungünstig. Das zeigt sich, wenn man die folgenden
Alternativen betrachtet.
Szenario zwei: Einige Arbeitgeber bieten an, den Vertrag im
Rahmen eines Versicherungsnehmerwechsels fortzuführen.
Dazu ist er nicht verpflichtet. In diesem Beispiel hätte die
Versicherte zum Stichtag 1. Oktober 2013 insgesamt 54.530
Euro an Leistungen im Rentenalter zu erwarten. Das ent-
spricht einem Plus von 34 Prozent.
Nur wenig geringer fällt die Höhe der Anwartschaft aus,
wenn sie ihre Versorgung beim neuen Arbeitgeber im Rah-
men einer Deckungskapitalübertragung fortführt (Szena-
rio 3). Diese seit 2005 imGesetz verankerte Lösung ist somit
ebenfalls attraktiv.
Das bedeutet, dass einem Arbeitnehmer innerhalb von nur
acht Jahren einViertel oder in unserem Beispiel 14.000 Euro
seiner Versorgung aus der bAV verloren gehen, wenn seine
bestehende Versorgung nicht fortführt wird.
Bisher ist die weit verbreitete Ansicht, dass es die Unterneh-
men nichts kostet, wenn sie der Übertragung nicht die nöti-
ge Aufmerksamkeit schenken. Tatsächlich ist der eben neu
eingestellte Mitarbeiter frustriert, weil er durch die fehlende
bAV-Übertragung einen spürbaren wirtschaftlichen Schaden
erleidet.
Ein Ausweg ist, die Übertragung von bAV-Verträgen an ein
darauf spezialisiertes Unternehmen wie die xbAV auszu-
lagern. Vermittler, die diese brotlose Aufgabe nicht länger
selbst erledigen wollen, haben gegenüber dem Arbeitgeber
jetzt auch ein gutes Argument in der Hand. Eine reibungslose
bAV-Übertragung hilft wirtschaftlichen Schaden und eine
frühe Frustration beim Arbeitnehmer zu vermeiden.
Das ist gut für das beauftragende Unternehmen, weil es
die Mitarbeiterzufriedenheit steigern kann. Und schließlich
profitiert auch der Vermittler. Er hat wieder Zeit fürs We-
sentliche – seine Beratungsleistung.
Martin Bockelmann
ist Gründer und Geschäftsführer der
xbAV GmbH und bAV-Experte.
Szenario 1 (1)
Neuvertrag
Szenario 2 (2)
Versicherungsnehmerwechsel
Szenario 3 (3)
Deckungskapitalübertragung
monatliche Rente garantiert:
93,25 Euro
146,83 Euro
116,75 Euro
monatliche Rente inklusive Überschuss:
153,75 Euro
218,17 Euro
201,92 Euro
Kapitalabfindung garantiert:
24.552,23 Euro
36.701,00 Euro
31.469,59 Euro
Kapitalabfindung inklusive Überschuss:
40.541,36 Euro
54.530,77 Euro
54.425,99 Euro
Berechnungsgrundlagen: Direktversicherung, weibliche Person, geb. am 01.01.1975, Beitrag 200 Euro monatlich, Endalter 67
Historie: 01.01.2005 Abschluss Direktversicherung; 01.01.2008 – 1. Arbeitgeberwechsel; 01.01.2011 – 2. Arbeitgeberwechsel
(1) Summe aus den 3 Versorgungen, reduzierteWerte resultuieren aus neuer Kostenbalastung.
(2) Werte zum Ursprunglichen Vertrag unverändert, da Versorgung immer unverändert fortgeführt wurde.
(3) Abweichungen in„Kapitalabfindung garantiert“ basieren auf niedrigerem garantierten Rechnungszins, die Rente reduziert sich zusätzlich aufgrund der aktuelleren Sterbetafeln.
ERKLÄRUNG:
SZENARIO 1: Versorgung wurde beim Arbeitgeberwechsel nicht übertragen, sondern beitragsfrei gestellt. Neuverträge wurden abgeschlossen; zum Stichtag 01.10.13 bestehen zwei bei-
tragsfreie Versorgungen und eine am 01.01.11 neu begonnene.
SZENARIO 2: Versicherungsnehmerwechsel wurde immer durchgeführt, keine beitragsfreien Zeiten, Tarifmerkmale wurden nicht verändert.
SZENARIO 3: Beim Arbeitgeberwechsel wurde eine Deckungskapitalübertragung durchgeführt. Aktualisierte Rechnungsrundlagen beeinflussen die Ablaufleistungen.
Quelle: xbav GmbH
Beitragsfreie Ablaufwerte zum Stichtag 01.10.2013