34
KURS
12 / 2013
VERS I CHERUNGEN
Ungeliebte Aufgabe
Wer seinen Job wechselt, darf seine Ansprüche aus Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensions-
fonds mitnehmen. Das ist gesetzlich festgeschrieben. Seit 2005 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf
eine
wertgleiche Versorgung
beim neuen Arbeitgeber. Doch die Übertragung von Ansprüchen funktioniert
schlecht, weil viele Unternehmen ihre Verantwortung nicht wahrnehmen.
S
tatt selbst tätig zu werden, wälzen sie die Aufgabe an
eine Berufsgruppe ab, die mit der Verwaltung von bAV-
Verträgen eigentlich gar nichts zu tun haben sollte: die
Vermittlerschaft. Ein Missstand, der die Versicherungsfach-
leute unnötig viel Zeit und Nerven – und den Arbeitnehmer
richtig Geld kostet. Lösungen gibt es, doch die werden noch
zu selten genutzt.
Wer schon einmal Ansprüche aus der betrieblichen Altersver-
sorgung übertragen hat,weiß,wie zeitraubend und kompliziert
das ist. Durchschnittlich sechs Monate dauert die Übertragung
einer bestehenden Versorgung auf den neuen Arbeitgeber. Be-
sonders aufwändig ist die gesetzlich geregelte Deckungskapi-
talübertragung, die rund 30 Einzelschritte erfordert.
Personalabteilungen schrecken vor dieser lästigen Aufgabe
oft zurück. Sie übergeben die Verantwortung für die Inte-
gration bestehender Versorgungen an den Vermittler und
erwarten, dass alle notwendigen administrativenTätigkeiten
von diesem erledigt werden. Zudem glauben Unternehmen,
damit eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung getroffen
zu haben. Direkte Kosten fallen im Unternehmen erst ein-
mal nicht an. Der Vermittler verdient ja an Provisionen.
Normalerweise.
Bei der Übertragung von bAV-Verträgen allerdings sieht die
Lage anders aus. Vermittler bekommen dafür keinen Cent.
Laut Gesetz darf der Vertrag bei der Übertragung nicht
mit neuen Kosten belastet werden. Für Vermittler ist es so
© fotolia