IASB: Begrenzte A¨ nderungen an IAS 36 heraus-
gegeben
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DB0596792
Das IASB hat A¨ nderungen an IAS 36 „Wertminderung von
Vermo¨genswerten“ vorgenommen. Die A¨ nderungen beziehen
sich auf Angabepflichten im Zusammenhang mit der Bemes-
sung des erzielbaren Betrags von wertgeminderten Vermo¨gens-
werten, welche aus einer Folgea¨nderung im Zusammenhang mit
IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ resultierten.
Insbesondere ist eine Angabe des erzielbaren Betrags fortan nun
nur dann erforderlich, falls in dem entsprechenden Gescha¨ftsjahr
eine Wertminderung vorgenommen werden musste. Die Rege-
lungen sind fu¨r ab dem 1. 1. 2014 beginnende Berichtsperioden
anzuwenden. Weiterfu¨hrende Informationen stehen auf der
Internetseite des IASB zur Verfu¨gung.
IASB: Interpretation zur Passivierung von
Abgaben vero¨ffentlicht
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DB0596793
Das IASB hat mit IFRIC 21 „Abgaben“ Leitlinien zum Ansatz
von Verbindlichkeiten fu¨r von der Regierung auferlegte Abgaben
herausgegeben. Im Rahmen der Interpretation des IAS 37
„Ru¨ckstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen“
wird insbesondere verdeutlicht, dass eine entsprechende Schuld
verpflichtend zu bilanzieren ist, sobald der nach geltendem Recht
zu einer Zahlung fu¨hrende Sachverhalt erfu¨llt ist. IFRIC 21 tritt
ab dem 1. 1. 2014 in Kraft. Weitere Informationen sind auf der
Internetseite des IASB verfu¨gbar.
EFRAG: Konsultation zur bilanziellen Behandlung
von Gescha¨ftsmodellen mit langfristigen Investi-
tionen
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DB0596794
Die Europa¨ische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (Euro-
pean Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat als Re-
aktion auf die U¨ berlegungen der EU-Kommission zur Stimulie-
rung langfristiger Investitionen im Rahmen des Gru¨nbuchs „zur
langfristigen Finanzierung der europa¨ischen Wirtschaft“ und der
vorgeschlagenen A¨ nderungen des IFRS 9 „Finanzinstrumente“
eine o¨ffentliche Konsultation zum Gescha¨ftsmodell langfristiger
Investitionen gestartet. Insbesondere soll hierbei festgestellt wer-
den, ob ein Gescha¨ftsmodell mit langfristigen Investitionen eine
eigensta¨ndige, von der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
abweichende, bilanzielle Behandlung der entsprechenden Inves-
titionen rechtfertigen wu¨rde. Der Konsultationsentwurf steht
unter
zur Verfu¨gung. Die Konsultation endet am
25. 6. 2013.
EFRAG: Feldversuch zur Leasingbilanzierung
gestartet
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DB0596795
Die EFRAG hat in Zusammenarbeit mit den europa¨ischen
Standardsetzern einen Feldversuch initiiert, um Effekte des
ED/2013/6 „Leasingverha¨ltnisse“ zu untersuchen. Insbesondere
sollen hieraus resultierende potenzielle Anwendungsschwierig-
keiten identifiziert werden. Zu diesem Zweck wurden von der
EFRAG Fragebo¨gen an teilnehmende Unternehmen versendet,
um deren Beantwortung bis zum 31. 7. 2013 gebeten wird. Wei-
terfu¨hrende Informationen sind auf der Internetseite der EFRAG
verfu¨gbar.
EFRAG: Entwurf einer Stellungnahme zu preis-
regulierten Gescha¨ftsvorfa¨llen vero¨ffentlicht
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DB0596796
Die EFRAG hat den Entwurf einer Stellungnahme zu den Vor-
schla¨gen des IASB im Rahmen des ED/2013/5 „Regulatorische
Abgrenzungsposten“ herausgeben. Generell lehnt die EFRAG
die Vorschla¨ge des IASB ab, da der angestrebte Interimsstan-
dard zu einer mangelnden Vergleichbarkeit fu¨hre und das Krite-
rium der Anwendungserleichterung nicht erfu¨lle. Der Entwurf
der Stellungnahme kann auf der Internetseite der EFRAG ein-
gesehen werden. Kommentierungen werden bis zum 21. 8. 2013
erbeten.
DRSC: Stellungnahme zu Emissionshandels-
programmen herausgegeben
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DB0596797
Der IFRS-Fachausschuss (IFRS-FA) des Deutschen Rech-
nungslegungs Standards Committees (DRSC) hat zu den von
der EFRAG vorgeschlagenen Rechnungslegungsleitlinien zu
Emissionshandelsprogrammen Stellung genommen. Der IFRS-
FA weist dabei darauf hin, dass der etablierte Umgang der Bi-
lanzierungspraxis mit der entsprechenden Problematik, welcher
im Einklang mit den IFRS stu¨nde und von Seiten der Berichts-
adressaten akzeptiert werde, im Rahmen der Diskussion nicht
ignoriert werden sollte. Zudem ko¨nnen die Regelungen des
IAS 20 „Bilanzierung und Darstellungen von Zuwendungen der
o¨ffentlicher Hand“ laut DRSC als entsprechende Leitlinie gel-
ten. Grundsa¨tzlich spricht sich der IFRS-FA fu¨r den Erhalt von
prinzipienbasierten Standards aus und lehnt Regelungen auf der
Ebene von Einzelfa¨llen ab. Die vollsta¨ndige Stellungnahme
kann unter
eingesehen werden.
GRI: Vierte U¨ berarbeitung der GRI-RLn vero¨ffent-
licht
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DB0596798
Die Global Reporting Initiative (GRI) hat die bestehenden RLn
zur Nachhaltigkeitsberichterstattung u¨berarbeitet und als
G4-RL vero¨ffentlicht. In der u¨berarbeiteten RL wird zum einen
das Berichterstattungsprinzip der Wesentlichkeit sta¨rker betont.
Zum anderen werden die Standardangaben u. a. zu den Berei-
chen der Unternehmensfu¨hrung, Ethik und Integrita¨t sowie
Korruptionsbeka¨mpfung aktualisiert. Die U¨ bergangsfrist fu¨r
nach GRI berichtende Unternehmen auf die aktuelle RL, die
unter
heruntergeladen werden kann,
endet spa¨testens am 31. 12. 2015.
Verantwortlich fu¨r Auswahl und
Aufbereitung der Inhalte
Prof. Dr. Bernhard Pellens
Dipl.-O¨ k. Maximilian Rowoldt
Alina M. Unkhoff, M. Sc.
Lehrstuhl fu¨r Internationale
Unternehmensrechnung
Prof. Dr. Bernhard Pellens
Ruhr-Universita¨t Bochum, Fakulta¨t
fu¨r Wirtschaftswissenschaft,
Geba¨ude GC, Ebene 2, Raum 132,
Universita¨tsstraße 150,
44780 Bochum,
Tel.: +49 (0) 2 34 / 3 22 38 32,
Fax: +49 (0) 2 34 / 3 2142 28,
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DER BETRIEB | Nr. 25 | 21. 6. 2013
Betriebswirtschaft
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