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– Sonderheft
BLITZSCHUTZMAßNAHMEN
Vor allem für jene Teile des Fundament-
erders, die später nicht mehr kontrollier-
bar sind, soll durch eine Fotodokumen-
tation eine fehlerfreie Ausführung nach-
gewiesen werden.
Häufig sind die Arbeiten, die nicht ein-
fach zu kontrollieren sind, nicht norm-
gerecht ausgeführt. Bild
zeigt eine
„Erdungsanlage", bei der die Blitzschutz-
baufirma im Erdbereich eine Klemme
zwischen Erder und Ableitung installier-
te, so dass über Jahre gute Messwerte
ermittelt wurden, ohne dass eine Er-
dungsanlage vorhanden war. Ähnliche
Situationen sind in Beton und auch un-
terhalb der Dachfolien bei den Dach-
trennstellen zu finden (Bild
).
Auf dem Dach mit den im Bild gezeigten
Trennstellen wurden über 15 Jahre lang
gute Messwerte festgestellt, auch wenn
über 60 Messstellen auf diese Art ausge-
führt waren.
Hier sind Probegrabungen zu empfehlen,
bei denen solch mangelhafte Ausführun-
gen entdeckt werden.
4.4 Stahlbetonfertigteile
Ein Stahlbetonfertigteil kann nicht immer
als normgerechte Ausführung eines Fun-
damenterders anerkannt werden, weil
überwiegend die Betonqualität besser als
C30 ist (bekannt als weiße Wanne) und
damit das Fertigbetonteil den Fundament-
erder nicht ersetzt.
Die Betonfertigteile müssen einen Nach-
weis vom Hersteller haben, dass die
Stromdurchgängigkeit der Fertigteile klei-
ner ist als die vorgeschriebenen 0,2 Ω.
5 Berücksichtigung von
Gebäudeteilen
5.1 Ableitungen und
senkrechte leitfähige Teile
Mittlerweile werden die Abstände
zwischen den Ableitungen bei den ver-
schiedenen Schutzklassen (Tafel
)
eingehalten. Vergessen werden aber die
Ringleiter zwischen den Ableitungen
oder sie sind von Anfang an nicht ge-
plant. Durch die Ringleiter wird teilweise
der Trennungsabstand verbessert und
außerdem die Gefahr von Schritt- und
Berührungsspannung reduziert. Alle
stromleitfähigen Teile, die mit der Fang-
einrichtung auf dem Dach verbunden
sind oder näher sind als der Trennungs-
Tafel
Abstände zwischen den
Ableitungen bei den verschiedenen
Schutzklassen
Schutzklasse
Typische
Abstände in m
I
10
II
10
III
15
IV
20
abstand zur Fangeinrichtung oder der
Blechkante, müssen dann oben verbun-
den und unten geerdet oder mit dem
Blitzschutz-Potentialausgleich verbunden
werden.
Die Ableitungen in Stahlbetonwänden
dienen nicht nur dem Blitzschutzsystem
(Ableitung der Blitzströme und Schir-
mung), sondern auch als Potentialaus-
gleichs-Netzwerk. Die senkrecht verlau-
fenden leitfähigen Teile – Regenfallrohre,
Stahlstützen u. ä. Einrichtungen – müssen
unten geerdet oder mit dem Blitzschutz-
Potentialausgleich verbunden werden.
5.2 Fassaden
Metallfassaden sind in das Blitzschutz-
system als natürlicher Gebäudebestand-
teil einzubeziehen. Sie sind unten zu er-
den oder in den Blitzschutz-Potentialaus-
gleich zu integrieren.
Bei den Kontrollen ist oft eine nicht blitz-
stromtragfähige Überbrückung der
Einzelelemente von der Fangeinrichtung
bis zur Erdungsanlage festzustellen. Häu-
fig sind es auch mangelhafte Anschlüsse
von flachen Al-Winkeln auf einem run-
den Teil der Fassade (Bild
). Ein weite-
rer Mangel ist, dass selbst schneidende
Schrauben installiert sind, die nur bei
Materialstärken über 2 mm benutzt wer-
den dürfen.
6 Blitzschutz-Maßnahmen
6.1 Schritt- und Berührungs-
schutzmaßnahmen
Die Gefahren von Schritt- und Berüh-
rungsspannung sind bei fast allen bauli-
chen Anlagen zu finden. Nachträgliche
Maßnahmen sind jedoch teuer, deshalb
müssen schon die Planer Vorkehrungen
gegen Schritt- und Berührungsspannung
vorsehen, um damit nachträgliche Aus-
gaben zu sparen.
In der zurückgezogenen Blitzschutznorm
DIN EN 62305-3 wurden nur die Maß-
nahmen gegen Schritt- und Berührungs-
spannung erwähnt, die außerhalb der
baulichen Anlage durchzuführen sind. In
der Normausgabe aus dem Jahr 2011 [3]
wird jetzt gefordert, dass die Schutzmaß-
nahmen auch innerhalb der baulichen
Anlagen durchgeführt werden müssen.
Das sind z. B. 5 cm Asphalt, 15 cm Kies,
Potentialsteuerung mit der Erdungsan-
lage, Zugangsverhinderung zu Ableitun-
gen oder organisatorische Maßnahmen.
Die vergrößerte Zahl der Ableitungen
und damit die Aufteilung der Blitzströme
auf mehrere Pfade ist in Deutschland
nicht mehr normenkonform.
6.2 Blitzschutz-Fangeinrichtung
Bei den Fangeinrichtungen entstehen die
Mängel hauptsächlich durch eine falsche
Planung und damit auch bei der Ausfüh-
rung. Die Dachaufbauten sind oft unge-
schützt. Befindet sich eine Fangstange
oder ein Fangmast in der Nähe, dann ist
auch die Anschlussleitung in der Nähe
installiert, wodurch der Abstand geringer
ist als der Trennungsabstand zu dem so
geschützten Dachaufbau.
Fangeinrichtungen sind deutlich tiefer als
die Dachkanten installiert (Bild
). In
einem solchen Fall muss alle 5 m eine
Fangspitze installiert werden, welche
Mangelhaft ausgeführter
Anschluss an ein Blechteil