me zwischen Tochter- und Muttergesellschaft erheben. Mit den
Einku¨nften aus der Tochtergesellschaft ist die Muttergesellschaft
im Sitzstaat der Tochtergesellschaft beschra¨nkt steuerpflichtig;
sie ist mit ihrem Welteinkommen im eigenen Sitzstaat unbe-
schra¨nkt steuerpflichtig. Bei der Finanzierung der hypotheti-
schen Direktinvestition mit neuem Eigenkapital (
Beteiligungs-
finanzierung
) werden die von der Tochter an die Mutter geta¨tig-
ten Dividendenzahlungen im Sitzstaat der Tochter evtl. mit
einer Quellensteuer belastet. Im Sitzstaat der Mutter werden die
Dividenden entweder von der Besteuerung freigestellt (Freistel-
lungsmethode) oder unterliegen der Besteuerung mit Anrech-
nung der auf Tochterebene gezahlten Gewinnsteuern sowie der
Quellensteuer (Anrechnungsmethode). Regelma¨ßig ist die An-
rechnung der ausla¨ndischen Steuern beschra¨nkt auf die inla¨ndi-
schen Steuern, die auf die ausla¨ndischen Einku¨nfte entfallen.
Aufgrund der auch fu¨r Besteuerungszwecke geltenden recht-
lichen Selbststa¨ndigkeit der Tochtergesellschaft und der damit
verbundenen Abschirmwirkung lo¨st die
Selbstfinanzierung
der
Tochter keine sofortige Besteuerung auf Ebene der Mutterge-
sellschaft aus, sondern erst bei Ausschu¨ttung, die im Modell an-
nahmegema¨ß in der Folgeperiode erfolgt. Vergibt die Mutterge-
sellschaft Fremdkapital an die Tochter (
Fremdfinanzierung
), so
unterliegen Zinszahlungen grds. der Besteuerung im Sitzstaat
der Mutter, evtl. angefallene Quellensteuern werden angerech-
net. Den im Folgenden aufgezeigten und diskutierten Berech-
nungsergebnissen liegt eine steueroptimale Finanzierung der
Tochtergesellschaften durch die Muttergesellschaft zugrunde,
d. h. von den drei zur Verfu¨gung stehenden Finanzierungswegen
der Tochtergesellschaften wird derjenige mit der geringsten Ge-
samtbelastung gewa¨hlt.
Zuna¨chst werden die grenzu¨berschreitenden Steuerbelastun-
gen fu¨r jedes La¨nderpaar, bestehend aus Sitzstaat der Mutterge-
sellschaft und dem Investitionsland, d. h. dem Sitzstaat der
Tochtergesellschaft, ermittelt. Die Ergebnisse fu¨r die
Inbound
-
Investitionen repra¨sentieren dann aus Sicht eines jeden Investiti-
onslands den einfachen Durchschnitt der effektiven Steuerbelas-
tungen fu¨r jede mo¨gliche Paarung mit einem Sitzstaat des Di-
rektinvestors. Fu¨r die
Outbound
-Investitionen erfolgt entspre-
chend eine Durchschnittsbildung aus Sicht des Sitzstaats der
Muttergesellschaft u¨ber alle mo¨glichen Quellenstaaten.
>
Beispiel Deutschland:
Wa¨hrend Deutschland selbst (bei Inlandsinvestitionen) eine
Durchschnittsbelastung von 28,2 Prozentpunkten aufweist,
errechnet sich die Steuerbelastung im Inbound-Fall, d. h. fu¨r
Investitionen variierender ausla¨ndischer Muttergesellschaften
in Deutschland, mit 27,8%. Investiert eine deutsche Mutter
in Tochtergesellschaften in den aufgefu¨hrten La¨ndern (Out-
bound-Fall), so ergibt sich eine Durchschnittsbelastung von
21,6%. La¨nder mit vergleichsweise niedrigen EATR im In-
landsfall haben tendenziell ho¨here Belastungen im Out-
bound-Fall, wa¨hrend ho¨her besteuernde La¨nder wie
Deutschland im Outbound-Fall tendenziell niedrigere
Durchschnittsbelastungen aufweisen
6
.
2. Produktionseffizienz
Tab. 2 zeigt die effektiven Durchschnittssteuerbelastungen im
Jahr 2012, berechnet jeweils fu¨r inla¨ndische Investitionen, In-
bound-Investitionen sowie Outbound-Investitionen. Die Ergeb-
nisse in Tab. 2 sind auch deshalb von besonderem Interesse, weil
sie sich als Indikator fu¨r internationale Produktionsineffizienzen
bei der Allokation von Realkapital eignen.
Durchschnitt
Standardabweichung
je Land
Inlandsfall Inbound Outbound Inbound Outbound
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
Belgien
26,3
26,0
21,3
1,9
8,5
Bulgarien
9,0
9,4
19,7
4,3
6,5
Da¨nemark
22,0
21,5
21,0
2,1
8,0
Deutschland 28,2
27,8
21,6
2,2
8,4
Estland
16,5
13,8
30,8
2,3
6,2
Finnland
23,3
23,4
21,0
2,6
7,8
Frankreich
34,2
32,0
20,9
2,3
9,3
Griechenland 17,5
19,3
22,2
5,5
8,2
Großbritan-
nien
25,2
24,7
20,7
1,9
7,8
Irland
14,4
14,3
22,4
3,0
7,9
Italien
25,1
25,4
22,8
2,7
9,8
Lettland
12,2
12,1
19,1
4,1
7,3
Litauen
12,7
12,7
20,5
3,1
7,6
Luxemburg
24,9
24,4
20,9
2,7
8,2
Malta
32,2
30,0
20,4
2,1
9,0
Niederlande
23,2
22,8
20,6
2,1
7,9
O¨ sterreich
23,0
22,8
20,7
2,3
8,3
Polen
17,5
18,2
21,1
3,4
7,4
Portugal
27,1
27,3
21,5
4,5
8,7
Ruma¨nien
14,8
15,5
20,7
3,6
7,1
Schweden
23,2
22,6
20,8
2,0
8,1
Slowakei
16,8
16,8
21,3
2,6
6,7
Slowenien
16,4
17,0
21,4
3,3
7,6
Spanien
32,4
32,2
20,7
3,1
9,1
Tschechien
16,7
17,1
21,4
2,9
6,7
Ungarn
19,3
19,2
21,2
2,3
7,6
Zypern
11,2
11,1
20,7
3,5
8,1
Japan
40,1
42,3
23,0
3,8
8,0
Kanada
25,0
29,1
22,7
5,0
8,2
Kroatien
16,5
19,8
23,3
2,9
9,3
Mazedonien
7,9
10,0
28,1
4,3
9,1
Norwegen
26,5
26,3
21,5
2,7
8,7
Schweiz
18,7
19,5
20,9
4,3
7,4
Tu¨rkei
17,9
24,4
24,1
4,5
8,4
USA
36,5
37,2
27,4
5,0
3,8
Durchschnitt
21,6
21,9
21,9
3,2
7,9
Standardabw.
7,6
7,6
2,4
Anmerkung:
Die dargestellten Ergebnisse basieren auf der steueroptimalen
Finanzierung des Tochter-Unternehmens, d.h. Selbst-, Beteiligungs- oder
Fremdfinanzierung. Die optimale Finanzierung wird ermittelt, indem die EATR
fu¨r jede Finanzierungsweise berechnet und verglichen wird. Es werden fu¨r je-
des Land Durchschnitte u¨ber alle Investitionsla¨nder (bei Outbound-Betrach-
tung) bzw. u¨ber alle Herkunftsla¨nder (bei Inbound-Betrachtung) gebildet.
(Quelle: ZEW)
Tab. 2: Durchschnitt der EATR (in %) je Land, optimale Finanzierung
des ausl. Tochter-Unternehmens, ungewichteter Durchschnitt
u¨ber alternative Finanzierungswege der Mutter, 2012
Effizienz aus globaler Sicht ist so lange nicht erreicht, wie das
weltweite Einkommen durch eine Revision der der Produktion
zugrunde liegenden unternehmerischen Entscheidungen erho¨ht
werden kann. Die Theorie zur effizienten Besteuerung ausla¨ndi-
scher Gewinne betrachtet hierbei einen fixen Kapitalstock, der
so auf das In- und Ausland verteilt werden soll, dass sich die
Bruttorenditen an den jeweiligen Standorten entsprechen
7
. Nur
dann ist durch eine etwaige Reallokation des Kapitals kein zu-
sa¨tzliches Einkommen mehr zu generieren.
6 Vgl. zur Steuerplanung bei Inbound-Investitionen in Deutschland ausfu¨hr-
lich
Endres/Spengel
(Hrsg.), Unternehmensbesteuerung in Deutschland –
Corporate Taxation in Germany, 3. Aufl. 2012.
7 Vgl. grundlegend
Richman
, Taxation of Foreign Investment Income, 1963;
Musgrave
, United States Taxation of Foreign Investment Income: Issues and
Arguments, 1969.
DER BETRIEB | Nr. 17 | 26. 4. 2013
Steuerrecht
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