KURS MAGAZIN 08/2013 - page 14

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KURS
8 / 2013
MARKT & MAKLER
SEPA
Anpassungen vorbereiten
Die Umstellung auf den europäischen Zah-
lungsverkehr ab Februar 2014 erfordert ei-
nige Anpassungen. Das „Zauberwort“ heißt
SEPA und steht für Single Euro Payment Area
(Einheitlicher europäischer Zahlungsraum).
Das heißt, es gibt künftig keinen Unterschied
mehr zwischen inländischen und europäi-
schen Überweisungen. Unternehmer, Ange-
stellte, Vermieter, Verbraucher und Vereine
müssen sich auf das neue System einstellen.
Am SEPA-Verfahren nehmen die 27 EU-Mit-
gliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark,
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litau-
en, Luxemburg, Malta, Niederlande, Öster-
reich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien,
Ungarn, Vereinigtes Königreich von Groß-
britannien und Zypern, die EWR-Staaten: Is-
land, Liechtenstein, Norwegen sowie weitere
Staaten/Gebiete: Schweiz, Monaco, Mayotte,
Saint-Pierre und Miquelon teil.
Bankleitzahl und Kontonummer werden
künftig durch Kennziffern ersetzt:
• IBAN International Bank Account Number
(Internationale Bankkontonummer) und
• BIC Business Identifier Code (Geschäfts-
kennzeichen).
Die IBAN ist je nach Land unterschied-
lich lang, in Deutschland hat sie immer
22 Stellen: zweistelliger Ländercode (DE),
zweistellige variable Prüfziffer (weltweit
einheitlich berechnet), achtstellige Bank-
leitzahl und zehnstellige Kontonummer
(ggf. führende Nullziffern zugesetzt).
Der BIC besteht entweder aus acht oder elf
Zeichen (dann inkl. der Ergänzung um XXX
bzw. Ergänzung einer 3-stelligen Nummer
für eine Filiale).
Betriebsübergabe
Musterverfahren beachten
Private Beratungskosten finden steuerlich
keine Berücksichtigung (mehr). Auch der
Aufwand im Zusammenhang mit einer
vorweggenommenen Erbfolge/Betriebs-
übergabe wird von der Finanzverwaltung
als privater Vorgang gewertet. Anhängig
ist ein Musterverfahren zur Abziehbar-
keit von Notar-, Rechts- und Steuerbera-
tungskosten. Nun muss das oberste deut-
sche Steuergericht, der Bundesfinanzhof,
entscheiden, ob Beratungskosten bei ei-
ner Firmennachfolge doch als Betriebs-
ausgabe geltend gemacht werden kön-
nen. In vergleichbaren Fällen ist ein Ruhen
des Verfahrens, ggf. auch die Aussetzung
der Vollziehung unter Hinweis auf den
anhängigen Rechtsstreit (Az.: IV R 44/12)
möglich.
Zinsloses Darlehen
Negative Steuerfolgen
Die unentgeltliche Überlassung einer Ka-
pitalsumme auf Zeit kann der Schenkung-
steuer unterworfen werden. Hintergrund:
Nach dem Erbschaftsteuergesetz gilt (in
Amtsdeutsch) als Schenkung unter Le-
benden jede freiwillige Zuwendung, so-
weit der Bedachte durch sie auf Kosten
des Zuwendenden bereichert wird. Dies
entspricht im Übrigen auch der ständi-
gen BFH-Rechtsprechung, wonach in der
Zinslosigkeit eines gewährten Darlehens
eine so genannte freigebige Zuwendung
vorliegt. Zugrunde gelegt für die Steuer-
berechnung werden die jeweils für zehn
Jahre geltenden persönlichen Freibeträge
(z.B. 20.000 Euro bei Geschwistern). Wird
bei einem mehrjährigen Darlehen der
Freibetrag überschritten, droht Steuer-
pflicht. Denn die Finanzverwaltung geht
von einem gesetzlich festgelegten Zins-
satz von 5,5 Prozent aus. Aktuell wurde
diese Rechtslage durch ein Urteil des Fi-
nanzgerichts Münster (Az.: 3 K 3819/10)
erneut bestätigt. Indes hat man die Re-
vision zum Bundesfinanzhof zugelas-
sen (Az.: II R 25/12). Unter anderem stellt
sich nämlich die Frage, ob der gesetzliche
Zinssatz von 5,5 Prozent rechtmäßig ist,
wenn die marktüblichen Zinsen deutlich
geringer ausfallen.
Recht & Steuern
Steuerabzug für doppelte Haushaltsführung – Ständig in„Bewegung“
durch Rechtsprechung und Gesetzgebung
Grundsätzlich gilt:
Steuervorteile werden nur gewährt, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen
Gründen neben seinem Stamm-/Heimatwohnsitz eine Zweitwohnung am Ort
der Beschäftigung unterhält. Absetzbar sind Aufwendungen für wöchentliche
Familienheimfahrten und zeitlich auf drei Monate befristete Verpflegungsmehrauf-
wendungen.
Zweckmäßigkeit statt Luxus
Anerkannt werden Miete und Nebenkosten, allerdings begrenzt auf den durch-
schnittlichen Mietzins einer 60-qm-Wohnung und nach Lage und Ausstattung
durchschnittlichem Standard.
Mehraufwand nachweisen
Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage sindWerbungskosten, wenn die Anmie-
tung, beispielsweise zum Schutz des Fahrzeugs oder aufgrund der angespannten
Parkplatzsituation am Ort der Beschäftigung, erforderlich ist (BFH, Az.: VI R 50/11).
Kinderzimmer reicht nicht
Ein eigener Hausstand erfordert eine abgeschlossene und nach Größe und Ausstat-
tung ausreichendeWohnung. Die Nutzung des Kinderzimmers nach einer Trennung
reicht nicht (BFH, Az.: VI R 87/10)
Wohngemeinschaft o.k.
Die Lebensführung am Beschäftigungsort ist einkommensteuerrechtlich grundsätz-
lich unerheblich. Die doppelte Haushaltsführung ist auch dann beruflich veranlasst,
wenn der Zweithaushalt in einer Wohngemeinschaft eingerichtet wird (BFH, Az.: VI
R 25/11).
Haushaltsführung
mitbestimmen
Erwachsene, berufstätige Kinder, die zusammen mit Eltern/Elternteil in einem
gemeinsamen Haushalt wohnen, können Aufwendungen geltend machen. wenn
ihnen die Zweitwohnung am Tätigkeitsort lediglich als Schlafstätte dient. Bei einem
erwachsenen und wirtschaftlich eigenständigen Kind ist grundsätzlich davon
auszugehen, dass es die gemeinsame Haushaltsführung wesentlich mitbestimmt.
Bundesfinanzhof, Az.: VI R 46/12).
Höchstgrenze für Unterkunft
ab 2014
Die als Werbungskosten abzugsfähigen Unterkunftskosten werden ab 2014 auf
monatlich 1.000 Euro begrenzt. Darin enthalten sind dann Miete, Nebenkosten und
eine ggf. erhobene Zweitwohnungsteuer.
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