KURS MAGAZIN 09/2013 - page 23

9 / 2013
KURS
Einladung zur IDEAL RoadShow 2013
Die
IDEAL
ist wieder on Tour! Seien Sie dabei, wenn unser Vorstands­
vorsitzender Rainer M. Jacobus die nächste Stufe der Absicherung
des Demenzrisikos mit der
IDEAL
PflegeRente präsentiert. Ein weiteres
interessantes Thema sind die Verbesserungen bei der
IDEAL
HausRat.
Sichern Sie sich gleich Ihren Platz – die Teilnehmerzahl ist begrenzt!
Anmeldung direkt:
oder per Fax: 030/ 2587 -356
Firma
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Termine und Tagungsorte
(zur Anmeldung bitte ankreuzen)
08.10.2013
Hannover
Beginn: 09:30 Uhr
Hamburg
Beginn: 16:30 Uhr
10.10.2013
Düsseldorf
Beginn: 09:30 Uhr
Frankfurt a.M.
Beginn: 16:30 Uhr
15.10.2013
Nürnberg
Beginn: 09:30 Uhr
München
Beginn: 16:30 Uhr
16.10.2013
Freiburg
Beginn: 09:30 Uhr
Stuttgart
Beginn: 16:30 Uhr
17.10.2013
Berlin
Beginn: 09:30 Uhr
18.10.2013
Dresden
Beginn: 09:30 Uhr
Der Spezialist für Senioren.
mindestens 20 Prozent und in Pflegestufe II mindestens 30
Prozent der Summe von Pflegestufe III. Besteht eine erheblich
eingeschränkte Alltagskompetenz (die so genannte Pflegestu-
fe 0), beträgt das Pflegemonatsgeld mindestens zehn Prozent
der Leistungen in Pflegestufe III. Die Versicherungsunter-
nehmen können natürlich auch höhere Leistungen in ihren
Tarifen anbieten.
Eine geförderte Pflegezusatzversicherung kann jeder ab-
schließen, der in der sozialen bzw. der privaten Pflegepflicht-
versicherung versichert ist, sofern er das 18. Lebensjahr
vollendet und bei Vertragsabschluss noch keine Leistungen
aus der Pflegepflichtversicherung bezogen hat. Es gibt keine
Altersgrenze nach oben. Für die Versicherungsunternehmen
gilt Annahmezwang, etwaige Vorerkrankungen dürfen für
den Vertragsabschluss nicht abgefragt werden und haben
daher keinen Einfluss auf das Zustandekommen des Ver-
trages, den Versicherungsumfang oder die Beitragshöhe.
Dies bedeutet konkret, dass Menschen, die bisher aufgrund
bestimmter Erkrankungen keine Pflegezusatzversicherung
abschließen konnten, von der neuen Vorsorgemöglichkeit
profitieren können. Anspruch auf die vereinbarten Leistun-
gen besteht nach einer Wartezeit von maximal fünf Jahren
nach Vertragsschluss.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem vereinbarten
Pflegemonatsgeld und dem Lebensalter des Versicherten bei
Vertragsabschluss. Der Beitrag ist für Männer und Frauen
gleich hoch. Jüngere Versicherte können für den gleichen
Beitrag eine höhere Leistung versichern als ältere Versicherte.
Jüngere mit Förder-Vorteil
Damit dieVersicherung förderfähig ist,muss der Eigenbeitrag
des Versicherungsnehmers mindestens zehn Euro betragen.
Die staatliche Zulage beträgt immer fünf Euro pro Monat.
Das entspricht einer Förderquote von bis zu 33 Prozent des
Beitrags (5 Euro Zuschuss bei 15 Euro Mindestbeitrag).
Diese Förderquote ist höher als bei anderen staatlich ge-
förderten Vorsorgeinstrumenten. Insbesondere für jüngere
Versicherte ist die geförderte private Pflegezusatzversiche-
rung damit eine preiswerte Möglichkeit der Vorsorge, weil
sie die kapitalgedeckten Rückstellungen für den Pflegefall
über einen sehr langen Zeitraum aufbauen können. Wer
die neue Pflegezusatzversicherung bereits in jungen Jahren
abschließt, wird am ehesten die prozentuale Förderung von
33 Prozent des Eigenbeitrags erhalten und dabei einen Leis-
tungsanspruch haben, der noch über die gesetzlich definier-
ten Rahmenbedingungen hinausgeht.
Je mehr Menschen die geförderte Pflegezusatzversicherung
abschließen, desto größer ist ihre Bedeutung für die Entlastung
der zukünftigen Generationen.
Noch sind die dramatischenAuswirkungen, die die Alterung
der Gesellschaft auf unsere sozialen Sicherungssysteme in
wenigen Jahrzehnten haben wird, längst nicht jedem be-
wusst. Wenn die neue Versicherung dazu beiträgt, dieses
Bewusstsein in den Köpfen der Bürger zu stärken, wäre schon
viel gewonnen. Die geförderte, kapitalgedeckte Pflegezu-
satzversicherung ist praktizierte Generationen-Solidarität.
Davon brauchen wir künftig mehr – und nicht weniger, wenn
wir im demografischen Wandel bestehen wollen.
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