Elektro Praktiker - Sonderheft Blitz- und Überspannungsschutz - page 47

– Sonderheft
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BLITZSCHUTZMAßNAHMEN
über die Außenkante hinausragt. Wenn
die Außenkante aus stromleitfähigem
Material besteht, darf/muss man die
Blechkante als natürlichen Bestandteil
der Fangeinrichtung benutzen, diese
anschließen und die Blechteile mit den
benachbarten Blechteilen blitzstromtrag-
fähig überbrücken oder alle mit der
Fangeinrichtung verbinden.
Oft sind die Fangspitzen (8 mm Durch-
messer) auch deutlich über 1 m Länge
installiert. Solche Fangspitzen können
kippen. In der Norm ist festgelegt
]
bis 0,5 m Länge – 8 mm Durchmesser,
]
bis 1 m Länge – 10 mm Durchmesser
und
]
größer 1 m Länge – 16 mm Durchmes-
ser.
Bei der Befestigung von Fangstangen
und Masten mit Gewichten werden teil-
weise zwei Gewichte nur mit der Keil-
technik befestigt. Da das untere Gewicht
nicht mit der Fangstange befestigt ist,
können die Fangstangen kippen.
6.3 Trennungsabstand –
Näherungen
Grundsätzlich zu unterscheiden sind der
Trennungs- und der Sicherheitsabstand.
]
Trennungsabstand ist der Abstand
zwischen zwei leitenden Teilen, bei
dem keine gefährliche Funkenbildung
eintreten kann.
]
Sicherheitsabstand ist der Abstand,
der gegenüber dem räumlichen
Schirm einer Blitzschutzzone unbe-
dingt einzuhalten ist, um gefährliche
magnetische Felder zu vermeiden.
Dass diese beiden Begriffe oft verwech-
selt werden, ist nicht so problematisch
wie die Tatsache, dass nur sehr wenige
bauliche Anlagen ohne Näherungen zu
finden sind. Fast überall sind die Abstän-
de zwischen Blitzschutz und anderen
Einrichtungen kleiner als der sichere
Trennungsabstand.
So sind z. B. Dachaufbauten gegen den
direkten Blitzeinschlag geschützt, aber
der Anschluss der Fangstange ist dann
mit dem „geschützten“ Dachaufbau ver-
bunden.
Sehr oft müssen auch andere leitfähige
Materialien gegen nicht leitfähige Mate-
rialien ausgetauscht werden, um deutlich
teurere Überspannungs-Schutzmaßnah-
men zu verhindern.
Die meisten unzulässigen Näherungen
treten jetzt zu Photovoltaikanlagen auf.
An diesen Stellen muss ein Blitzschutz-
Potentialausgleich mittels Überspan-
nungsableiter Typ1 durchgeführt werden.
Ein Überspannungsableiter, der weit mehr
als 10 m von einer Näherungsstelle ent-
fernt ist, verhindert den Blitzüberschlag
nicht. Bei allen Näherungsstellen müssen
die Trennungsabstände vergrößert wer-
den oder es ist an dieser Stelle ein Blitz-
schutz-Potentialausgleich auszuführen.
6.4 Blitzschutz-Potentialausgleich
Unabhängig von der Art des Blitzschutz-
systems – ob mit oder ohne Blitzschutz-
zonen (LPZ) – muss der Blitzschutz-
Potentialausgleich (Bild
ž
) direkt bei
Gebäudeeintritt (LPZ 0/1, 0/1a,b) durch-
geführt werden. Die DIN VDE 0100-534
[9], enthält im Abschnitt 534.2.1 eine
nationale Abänderung, wonach
]
die ÜSE Typ 1 am Speisepunkt der
Anlage errichtet werden muss,
]
bei den baulichen Anlagen ohne Blitz-
schutzsystem hingegen die ÜSE in der
Nähe des Versorgungssystems zu
installieren ist.
Die Anmerkung 2 des genannten Ab-
schnitts enthält die nationale Informati-
on, dass die installierte ÜSE Typ 1 mit
dem 10/350-μs-Impuls geprüft wird.
Alle eintretenden (auch austretenden)
metallenen Rohre und Einrichtungen sind
ž
Blitzschutz-Potentialausgleich
(Quelle [3])

Liegen die Fangeinrichtungen deutlich tiefer als die Dachkante, so sind alle 5 m
Fangspitzen zu installieren
1...,37,38,39,40,41,42,43,44,45,46 48,49,50,51,52,53,54,55,56,57,...84
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