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– Sonderheft
BLITZSCHUTZMAßNAHMEN
deren Netzwerken (z. B. Telekommunika-
tions- und Signalleitungen) zu berück-
sichtigen sind.
Ein häufig zu findender Fehler ist die fal-
sche Erdung einer ÜSE vor der zu schüt-
zenden Elektronik (Bild
¢
, oben). Mit
dieser Anschlussart entsteht eine „Zu-
satzspannung“ an den Leitungswegen,
da der abgeleitete Strom des Schutzge-
räts in Richtung der zu schützenden
Elektronik und dann erst zur Erde fließt.
Die Zusatzspannung addiert sich zur
Restspannung der ÜSE, wodurch eine
Erhöhung des Schutzspannungspegels
verursacht wird. Mit den abgeleiteten
Strömen über die zu schützende Elektro-
nik können auch neue Einkopplungen
verursacht werden.
Die richtige Ausführung der Installation
der ÜSE zeigt Bild
¢
, unten. Wird nur die
ÜSE geerdet, so hat die entstehende Zu-
satzspannung der Erdungsleitung keinen
Einfluss auf das Potential der zu schützen-
den Elektronik. Ein alternativer PE-An-
schluss bei der Elektronik verschlechtert
die Anschlussart nicht.
Potentialausgleichsleiter (Erdungsleiter)
sind auf der durch die ÜSE geschützten
Seite anzuschließen. Wird die ÜSE auf
der ungeschützten Seite angeschlossen,
so kann es zu einer neuen induktiven
Einkopplung zwischen der geschützten
Leitung und dem Potentialausgleichsleiter
kommen.
Auch die Potentialausgleichsleitung jener
Rangierschränke, an denen die Über-
spannungsableiter installiert sind, muss
durch kurze Leitungen mit dem Poten-
tialausgleichs-Netzwerk verbunden
werden.
8 Sonstige
Blitzschutzmaßnahmen
8.1 Geräteschutz
Im Prinzip ist es einerlei, ob es sich um
einen einfachen PC oder eine aufwändi-
ge elektronische Anlage handelt (Bild ),
all diese Einrichtungen müssen eine eige-
ne Bemessungs-Stehstoßspannung haben.
Nur die Anschlusskabel, abhängig von
Länge, Verlegung oder Schirmungsart,
koppeln weitere Überspannungen ein
oder führen Ausgleichströme. Aus die-
sem Grund müssen alle Kabel und all ihre
Adern in Schutzmaßnahmen einbezogen
sein. Bei den Endgeräten sind einzelne
Geräte oder Kombigeräte installiert, die
in einem Störungsfall einen örtlichen
Potentialausgleich zwischen den Netzen
herstellen.
Bei der Installation der Überspannungs-
ableiter ist zu berücksichtigen, dass die
geschützten Leitungen nicht durch ande-
re Leitungen gefährdet werden dürfen.
Aus diesem Grund wird der letzte Über-
spannungsableiter direkt vor dem zu
schützenden Gerät installiert. Erfolgt dies
nicht, so sollen die geschützten Leitun-
gen geschirmt oder an anderer Stelle wie
ungeschützte Leitungen verlegt werden.
8.2 Überspannungsschutz bei
RCD-Schutzschaltern
Auch bei Fachkräften besteht die verbrei-
tete Meinung, hinter dem RCD-Schalter
(FI-Schutzschalter) könne keine Über-
spannung entstehen, wenn der RCD-
Schalter abgeschaltet ist. Diese Meinung
ist falsch, weil auch hinter dem abge-
schalteten RCD-Schalter oder der unter-
brochenen Vorsicherung durch induktive
und kapazitive Kopplungen sowie bei
abgeschalteter Leitung neue Überspan-
nung entstehen kann.
Mit der neuen Pflicht – RCD-Schalter sind
für die Einrichtungen und Anlagen im
Außenbereich einzusetzen – entsteht
ein neues Problem der Überspannungs-
Schutzmaßnahmen. Hinter dem RCD-
Schalter (in Stromrichtung) darf keine ÜSE
Typ 1 und 2 installiert werden. Der Grund
ist, dass auf dem Markt nur RCDs bis zu
einer Stoßstromfestigkeit von 250 A (8/20
μs) und selektive RCDs (s) oder RCD-UT
(„unwanted tripping“– unerwünschtes
Ausschalten) nur mit einer Stoßstromfes-
tigkeit von 3 kA (8/20 μs) angeboten
werden. Bei Installation der Blitz- oder
Überspannungs-Schutzgeräte Typ 1 und/
oder 2 hinter RCDs können durch das
Auftreten höherer Stoßströme die RCDs
beschädigt werden und damit auch den
Personenschutz gefährden. In der DIN
VDE 0100-534 [9], Abschnitt 534.2.5
(Fehlerschutz; Schutz bei indirektem
Berühren), heißt es in der Anmerkung:
„Gegen das Errichten von Überspan-
nungs-Schutzeinrichtungen Typ 1 nach
FI-Schutzeinrichtungen (RCDs) bestehen
keine Einwände, wenn die Überspannun-
gen von der Lastseite der FI-Schutzein-
richtung (RCD) generiert sind.“
8.3 Kabelschirme und
deren Erdung
Ein einseitig geerdeter Schirm schützt
nur gegen kapazitive Kopplungen. Erst
ein beidseitig geerdeter Schirm schützt
gegen kapazitive und induktive Kopplun-
gen. Schutz gegen Kopplungen in den
Kabeln bieten Kabelschirme, die mindes-
tens beidseitig geerdet sind.
Bei einem Potentialausgleichs-Netzwerk
und einem TN-S-System in der baulichen
Anlage können keine oder nur geringe
Ausgleichströme entstehen, die dann
auch keine Störungen auf dem Kabel-
schirm verursachen.
Nach der Norm DIN EN 50174-2 [10] soll-
te der Schirmkontakt dem Prinzip des
Faradayschen Käfig folgen. Damit wird
nicht nur die nieder-, sondern auch die
hochfrequente Verbindung hergestellt.
Nach der Norm DIN EN 62305-3 [3],
Anhang B (normativ), müssen die
Installationsfirmen den Mindestleiter-
querschnitt für den Kabelschirm vorse-
Installation der Überspannungsableiter zum Schutz eines Geräts/einer Anlage
Niederspannungs-
versorgung
Daten-Leitungen
Antennen
MSR-Leitungen
Gerät/
Anlage