Elektro Praktiker - Sonderheft Blitz- und Überspannungsschutz - page 48

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– Sonderheft
BLITZSCHUTZMAßNAHMEN
direkt mit dem geerdeten Potentialaus-
gleich zu verbinden, die unter Spannung
stehenden Kabel über Blitz- und Über-
spannungs-Schutzgeräte.
Wenn dies aus baulichen oder aus ande-
ren Gründen nicht möglich ist, muss die
Installation so durchgeführt werden, dass
die noch nicht geschützten Kabel und
die Erdungskabel keine anderen instal-
lierten Einrichtungen durch Einkopplun-
gen beeinflussen können (Ausstülpung
der Blitzschutzzone). Maßnahmen gegen
Einkopplungen sind Schirmungen oder
die Wahl größerer Abstände.
Bei der Untersuchung von Überspan-
nungsschäden wurde auch festgestellt,
dass die ansonsten guten Überspan-
nungsableiter Typ 1 zu weit innerhalb des
Gebäudeinneren installiert waren und sie
durch die parallele Installation in einem
Kabelkanal oder einer Kabelpritsche
Kopplungen in benachbarten Kabeln und
damit Schäden verursacht haben.
Die Auswirkungen einer induktiven
Kopplung innerhalb einer baulichen An-
lage bei einem Blitzschlag zeigt Bild
Ÿ
.
Die Überschläge traten zwischen den
Blechen eines Metallregals auf – dieses
war nur 1,8 m hoch und 1,2 m lang.
Natürlich erreichen die Kabel und Leitun-
gen, die parallel zu den ungeschützten
Kabeln installiert sind, mehrere kV. Somit
werden die angeschlossenen Einrichtun-
gen trotz installierter Überspannungs-
ableiter beschädigt oder zerstört.
Festzustellen ist weiterhin, dass die Au-
ßenbeleuchtung, die Dachrinnenheizung,
die Antennen oder andere Dachaufbau-
ten nicht immer richtig geschützt sind.
Die Überspannungs-Schutzmaßnahmen
erfolgen erst in den Elektroverteilern. In
solchen Fällen treten die Blitz- oder Teil-
blitzströme auch aus der „stromumge-
kehrten“ Richtung auf. Dann müssen
die Überspannungsableiter Typ 1 an der
Gebäudeeintrittsstelle angeordnet wer-
den oder es muss auch eine Ausstülpung
der Blitzschutzzone durchgeführt werden.
7 Überspannungs-
Schutzmaßnahmen
7.1 Überspannungsschutz und
Anschlusslängen
Ein weiterer sehr oft festgestellter Man-
gel bei Überspannungsschäden ist eine
zu lange Anschluss- und Erdungsleitung
bei dem Überspannungsableiter. In DIN
VDE 0100-534 [9], Abschnitt 534.2.9
„Anschlussleitungen“, ist zu den An-
schlussleitungen – Verbindungsleitungen
von den aktiven Leitern zu den Über-
spannungs-Schutzeinrichtungen und von
den Überspannungs-Schutzeinrichtungen
zur Haupterdungsschiene/Haupterdungs-
klemme oder zum Schutzleiter (PEN-Lei-
ter oder PE-Leiter) – folgendes festgelegt:
„Die gesamte Anschlusslänge
a
+
b
sollte
0,5 m nicht überschreiten, darf aber in
keinem Fall 1,0 m überschreiten“ (Bild
).
Eine Abhilfe bei der Anschlusslänge ist
z. B., die SPDs um 180° zu drehen (auf
„dem Kopf“ zu installieren) und damit die
Anschlussleitungen deutlich zu kürzen.
Die Vorsicherung für die SPDs ist sehr oft
unbegründet installiert. Dadurch sind die
Anschlussleitungen deutlich länger.
¡
Können die Längen der Anschluss-
leitungen der Blitz- und Überspannungs-
Schutzgeräte nicht unter 0,5 m gehalten
werden, so sollte der Anschluss der
Überspannungs-Schutzeinrichtungen
nicht mit einer Stichleitung, sondern
V-förmig erfolgen.
Die Hin- und Rückleitungen sollten
einen möglichst großen Abstand haben
und die Länge der Erdungsleitung darf
in keinem Fall 1 m überschreiten.
Haupterdungs-
schiene/
Haupterdungs-
klemme oder
Schutzleiter
ÜSE
E/l
Überstrom-
Schutz-
einrichtung
H
I
H
+
I
≤ 1,0 m
Haupterdungs-
schiene/
Haupterdungs-
klemme oder
Schutzleiter
E/l
Überstrom-
Schutz-
einrichtung
J
J
≤ 1,0 m
ÜSE
Ÿ
Überschläge
zwischen den
einzelnen Blechen
eines Metallregals
Die gesamte Anschlusslänge beträgt
a + b
1...,38,39,40,41,42,43,44,45,46,47 49,50,51,52,53,54,55,56,57,58,...84
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