die Resultate der unternehmerischen Ta¨tigkeit (gemessen an-
hand der Vera¨nderungen der Kapitalarten) einzugehen. Bei der
Leistungsbeschreibung ist insbesondere der Zusammenhang
zwischen dem Ergebnis hinsichtlich des Finanzkapitals und den
anderen Kapitalarten zu verdeutlichen. Dies kann laut dem Ent-
wurf des IIRC z. B. durch den Einsatz von Schlu¨sselindikatoren
(
key performance indicators
, KPIs) erfolgen, welche die Ergebnisse
bzgl. einer Kapitalart ins Verha¨ltnis zu den Ergebnissen einer
anderen Kapitalart setzen. Diese gegenwa¨rtigen KPIs sollen so-
wohl mit den entsprechenden Werten von mindestens drei Vor-
jahren dargestellt als auch im Zusammenhang mit den Zielen und
Prognosen fu¨r mindestens zwei zuku¨nftige Perioden pra¨sentiert
werden
85
. Diese Ausfu¨hrungen zu den Merkmalen von quantita-
tiven Indikatoren stellen eine inhaltliche Konkretisierung der
Vorschla¨ge des Diskussionspapiers dar.
Zukunftsperspektiven (future outlook)
:
Als weiteres wichtiges Inhaltselement werden im angedachten
Framework die Beschreibung von zuku¨nftigen Herausforderun-
gen und Unsicherheiten, die das Unternehmen im Rahmen der
Strategieverfolgung bewa¨ltigen muss, und die damit verbunde-
nen Folgen fu¨r das Gescha¨ftsmodell und seine zuku¨nftige Leis-
tung gefordert
86
.
5. Erstellung und Gestaltung eines integrierten Berichts
Nachdem in den vorangegangenen Kapiteln des Framework-
Entwurfs auf die prinzipienbasierten Anforderungen eingegan-
gen wird, die ein integrierter Bericht erfu¨llen muss, um dem Fra-
mework zu entsprechen, bietet das fu¨nfte Kapitel Hilfestellungen
zur Erstellung und Gestaltung eines integrierten Berichts. Da sie
erla¨uternder Natur sind und eine geringere Verbindlichkeit auf-
weisen, sind die Ausfu¨hrungen nicht fett gedruckt. Gleichwohl
haben sie in den meisten Fa¨llen einen direkten Bezug zu den in
den Kapiteln 3 und 4 enthaltenen Anforderungen. Im Wesentli-
chen bescha¨ftigen sich die Hinweise mit Tatbesta¨nden, die in
besonderem Maße beim berichtenden Unternehmen ein „
profes-
sional judgement
“ erfordern. Es wird versucht, fu¨r die jeweiligen
Abwa¨gungsprozesse entsprechende Hilfestellungen zu gewa¨h-
ren. Hierzu geho¨rt z. B. der Vorschlag eines dreistufigen Prozes-
ses zur Bestimmung wesentlicher Sachverhalte
87
. Danach sind
zuerst Sachverhalte zu identifizieren, die aufgrund ihrer vergan-
genen, gegenwa¨rtigen oder zuku¨nftigen Auswirkungen fu¨r die
Wertschaffungsfa¨higkeit des Unternehmens relevant sind. An-
schließend ist die Bedeutung dieser relevanten Sachverhalte zu
beurteilen. Dazu werden die zwei Dimensionen, „bekanntes
bzw. potenzielles Ausmaß auf die Wertschaffung“ und die ent-
sprechende „Eintrittswahrscheinlichkeit“ unterschieden, wobei
die erste Dimension als fu¨hrend angesehen wird. Aufbauend auf
die Bedeutungsbeurteilung erfolgt als letzter Schritt die Priori-
sierung der Sachverhalte. Die so bestimmten wesentlichen Sach-
verhalte sollen zusammen mit dem Prozess der Wesentlichkeits-
bestimmung im Rahmen eines integrierten Berichts offengelegt
werden
88
.
Ebenso wird erla¨utert, dass der integrierte Bericht im gleichen
Rhythmus erstellt werden sollte, wie der Finanzbericht
89
. Daru¨-
ber hinaus sollte auch der Umfang der in den Bericht einbezoge-
nen Sachverhalte (
reporting boundary
) auf jenem der Finanzbe-
richterstattung basieren, aufgrund des weiten Konzepts von
In-
put
und
Outcome
des Gescha¨ftsmodells und der Stakeholder-
Orientierung u¨ber diesen aber auch – in Einzelfa¨llen deutlich –
hinausgehen
90
. Als weitere Ermessensspielra¨ume werden die Er-
ho¨hung der Glaubwu¨rdigkeit durch eine Pru¨fung des integrier-
ten Berichts
91
, die unternehmensspezifische Definition von
kurz-, mittel- und langfristig im Bezug auf die Wertschaffung
92
,
die Balance zwischen Aggregation und Disaggregation der ge-
wa¨hrten Informationen
93
sowie der Einsatz von Kommunikati-
onstechnologien (wie z. B. XBRL, Internet etc.) zur Steigerung
der Berichtseffizienz und der Berichtseffektivita¨t angesprochen
und erla¨utert
94
. Schließlich wird aufgrund dieser dem prinzipien-
basierten Ansatz geschuldeten Ermessensspielra¨ume deutlich
herausgestellt, dass der integrierte Bericht daru¨ber informieren
soll, wie die Unternehmensverantwortlichen in den IR-Prozess
eingebunden sind, und wer fu¨r diesen verantwortlich zeichnet
bzw. diesen beaufsichtigt
95
.
IV. Wu¨rdigung
Zwischen dem im Herbst 2011 verabschiedeten Diskussions-
papier und dem nun vorliegenden Konsultationsentwurf wurde
das Framework-Konzept des IIRC nicht wesentlich vera¨ndert,
es ergab sich jedoch eine Reihe von bemerkenswerten Konkreti-
sierungen. Das vorgeschlagene Berichtskonzept ist nach wie vor
vollkommen prinzipienbasiert und la¨sst somit – trotz konkreterer
Vorgaben hinsichtlich der Charakteristika der zu gewa¨hrenden
Informationen – einen großen Gestaltungs- und Ermessens-
spielraum in der praktischen Umsetzung. Dieser wird durch die
Tatsache, dass das IIRC das Fehlen von verla¨sslichen Daten und
mo¨gliche Wettbewerbsnachteile als valide Gru¨nde fu¨r ein Ab-
weichen von den Anforderungen des Framework ansieht
96
, noch
weiter vergro¨ßert.
Um Anhaltspunkte zu geben, wie IR in der Praxis erfolgreich
umgesetzt wurde bzw. werden kann, wurde durch das IIRC in
Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatungsfirma Black
Sun plc. im Oktober 2012 die sog. „
Integrated Reporting Emer-
ging Practice Examples Database
“ geschaffen
97
. Im Rahmen dieser
Onlineplattform, hat der Nutzer Zugriff auf Auszu¨ge aus unter-
schiedlichen Unternehmensberichten, welche als besonders ge-
lungene Beispiele aufzeigen sollen, wie IR konkret umgesetzt
werden kann
98
. Dazu wird fu¨r jeden Berichtsauszug beschrieben,
welche grundlegenden Prinzipien bzw. wesentliche Inhaltsele-
mente des IR durch das jeweilige Beispiel repra¨sentiert werden.
Das entsprechende Angebot an
best practice
Beispielen soll kon-
tinuierlich gepflegt und ausgebaut werden.
Wesentliche Konkretisierungen gegenu¨ber dem Diskussions-
papier ergaben sich hinsichtlich der Definition von IR, der ein-
deutigen Fokussierung auf die Finanzkapitalgeber als Adressaten
des IR sowie der Ausfu¨hrungen zu einem „weiten“ Wertbegriff,
wobei letztere immer noch reichlich unbestimmt sind und nicht
deutlich machen, welcher Wertbegriff Bestandteil der finalen
Zielsetzung des Unternehmens sein sollte. Aufgrund der Fokus-
sierung des IR auf die Kapitalgeber sowie des Ziels des IR, fu¨r
eine effiziente Allokation des Kapitals zu sorgen, dra¨ngt sich die
85 Vgl. IIRC, a.a.O. (Fn. 1), Rdn. 4.31.
86 Vgl. IIRC, a.a.O. (Fn. 1), Rdn. 4.33.
87 Vgl. IIRC, a.a.O. (Fn. 1), Rdn. 3.25 und 5.3-12.
88 Vgl. IIRC, a.a.O. (Fn. 1), Rdn. 5.13.
89 Vgl. IIRC, a.a.O. (Fn. 1), Rdn. 5.2.
90 Vgl. IIRC, a.a.O. (Fn. 1), Rdn. 5.25 ff.
91 Vgl. IIRC, a.a.O. (Fn. 1), Rdn. 5.19 ff.
92 Vgl. IIRC, a.a.O. (Fn. 1), Rdn. 5.22 ff.
93 Vgl. IIRC, a.a.O. (Fn. 1), Rdn. 5.31 ff.
94 Vgl. IIRC, a.a.O. (Fn. 1), Rdn. 5.35 ff.
95 Vgl. IIRC, a.a.O. (Fn. 1), Rdn. 5.17 f.
96 Vgl. IIRC, a.a.O. (Fn. 1), S. 6.
97 Kostenfreier Zugang zur Datenbank unter
home.
98 Viele dieser Unternehmen sind Teilnehmer am Pilotprojekt des IIRC zur Erfor-
schung der praktischen Umsetzung des IR und sind aufgrund dieses Erfah-
rungsaustauschs in Bezug auf IR eher fortschrittlich.
DER BETRIEB | Nr. 21 | 24. 5. 2013
Betriebswirtschaft
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