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KURS
9 / 2013
VERS I CHERUNGEN
Zur ersten Orientierung haben die febs-Experten eine Ana-
lyse der für die betriebliche Altersversorgung bedeutenden
Inhalte vorgenommen, die KURS nachfolgend im Wortlaut
vorstellt:
Bezug von Versorgungsleistungen vor
Beendigung des Berufslebens
Erhält ein Arbeitnehmer Altersversorgungsleistungen aus
einer bAV, obwohl er sein Berufsleben noch nicht beendet
hat, so hält die Finanzverwaltung das zukünftig offensicht-
lich nur noch für Direktversicherungen, Pensionskassen und
Pensionsfonds für zulässig. Bei Unterstützungskassen und
Pensionszusagen liegt in einem solchen Fall zukünftig keine
bAV mehr vor. Das BMF lässt allerdings die steuerlichen
Folgen eines solchen Verstoßes offen, denn zumindest die
bilanzielle Behandlung von Pensionszusagen und Unterstüt-
zungskassen soll sich dadurch nicht ändern. Trotzdem wird
diese Einschränkung wohl dazu führen, dass insbesondere
Unterstützungskassen die Auszahlung der Versorgung künf-
tig nur gegen Vorlage des Rentenbescheids der gesetzlichen
Rentenversicherung vornehmen werden.
Scheibchenweise Auslagerung von Direktzusagen
auf Pensionsfonds
Die Auslagerung von Direktzusagen auf einen Pensionsfonds
ist gegen Zahlung eines Einmalbeitrags in der Praxis nur für
den so genannten past servicemöglich. Für dieAuslagerung des
future service gewährt der Gesetzgeber zumindest nach Inter-
pretation der Finanzverwaltung – nur die „normale“ Förderung
des § 3 Nr. 63 EStG. Die ist aber in der Regel bereits durch die
Entgeltumwandlung „verbraucht“ und/oder die notwendigen
Beiträge übersteigen das Fördervolumen erheblich.
Betriebliche Altersversorgung –
Schäuble schlägt zu
Nahezu unbemerkt hat das Bundesfinanzministerium das seit Monaten angekündigte umfassende BMF-
Schreiben zur privaten und
betrieblichen Altersversorgung
veröffentlicht. „Auf insgesamt 153 Seiten präsen-
tiert die Finanzverwaltung Altbekanntes, einige Neuerungen und auch die eine oder andere Überraschung
rund um die private und betriebliche Altersversorgung“, resümiert Andreas Buttler, Gesellschafter-Geschäfts-
führer des Beratungshauses febs Consulting GmbH.
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