KURS MAGAZIN 09/2013 - page 39

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9 / 2013
KURS
VERS I CHERUNGEN
Hier hat die Finanzverwaltung offensichtlich Bedenken, dass
pfiffige Unternehmen nach der Auslagerung des past service
jeweils ein paar Jahre warten, um dann den inzwischen ent-
standenen „neuen“ past service wieder gegen Einmalbeitrag
auszulagern. Deshalb hat das BMF Folgendes festgelegt:
Werden im Rahmen eines Gesamtplans zunächst die erdien-
ten Anwartschaften und anschließend regelmäßig (z.B. jähr-
lich) die neu erdienten Anwartschaften nachträglich auf den
Pensionsfonds ausgelagert, so greift hierfür die steuerliche
Begünstigung von Einmalbeiträgen an den Pensionsfonds
nicht. Offen bleibt dabei die Frage, wie die Finanzverwal-
tung in der Praxis unterscheiden will, ob von Anfang an
ein „Gesamtplan“ zur stufenweisen Auslagerung vorlag,
oder ob der Arbeitgeber „spontan“ eine individuelle Ent-
scheidung zur Auslagerung weiterer Teile der Versorgung
getroffen hat.
Wer erhält zukünftig den § 3.63-Freibetrag von
1800 Euro?
„Finger weg vom 1800-Euro-Freibetrag wenn schon vor
2005 eine bAV bestand!“ ist seit 2005 die oft überhörte
Warnung von febs-Chef Buttler und seinen Kollegen. Denn
im Rahmen der Förderung des § 3 Nr. 63 EStG wird der
Zusatzfreibetrag von 1800 Euro nur für Beiträge gewährt,
die auf Basis einer Neuzusage ab 2005 geleistet werden. Zur
Frage, wann eine Neuzusage vorliegt, nimmt das BMF jetzt
nochmals ausführlich Stellung, sorgt im Ergebnis aber eher
für noch mehr Verwirrung als bisher bereits herrscht. Klar
ist nur, dass ein Arbeitnehmer, der bei seinem Arbeitgeber
vor 2005 noch gar keine bAV hatte und der auch keinen
bAV-Vertrag vomVorarbeitgeber mitgebracht hat, auf jeden
Fall in den Genuss des 1.800-Euro-Freibetrags kommt.
Wer aber bei seinem derzeitigen Arbeitgeber vor 2005 schon
eine bAV hatte oder vom Vorarbeitgeber mitgebracht hat,
bei dem gilt auch ein Neuabschluss in der Regel nur als
Ergänzung der vorhandenen Altzusage. Die Folge: Der Ar-
beitnehmer erhält nicht den Steuerfreibetrag in Höhe von
1800 Euro nach § 3 Nr. 63 EStG, sondern lediglich den
Freibetrag bis zur Höhe von vier Prozent der BBG in der
gesetzlichen Rentenversicherung. Das hat das BMF – wenn
auch ein wenig verklausuliert – nun bestätigt.
Enthält der neue bAV-Vertrag ein zusätzliches biometrisches
Risiko, so gilt nur der auf dieses Risiko entfallende Teil des
Beitrags als auf Basis einer Neuzusage geleistet.
Vorzeitige Abfindung von 40b-Direktversicherungen
Neu und erfreulich sind dagegen die Ausführungen des BMF
zu den lohnsteuerlichen Konsequenzen einer vorzeitigenVer-
tragsauflösung einer 40b-Direktversicherung. Endlich macht
das BMF mit dem hartnäckigen Branchengerücht Schluss, die
vorzeitige Abfindung einer 40b-Direktversicherung würde
eine Rückabwicklung der Pauschalbesteuerung und eine
nachträgliche individuelle Besteuerung der Beiträge verur-
sachen.
Weitere Informationen und praktische Konsequenzen des
BMF-Schreibens finden Interessierte im febs-Newsletter unter
HanseMerkur bietet Flexibilität
Maßgeschneiderte bKV-Konzepte
Wenn es umdas Geschäft mit betrieblichen Krankenversicherungen
geht, habenUnternehmen klareVorstellungen. Sie erwarten flexible
Lösungen und eine gute Betreuung, erhoffen sich mehr Angebote
zumThema Prävention. 77 Prozent halten Vorsorgemaßnahmen für
die wichtigste Zusatzleistung, wenn es um die Versicherung ihrer
Arbeitnehmer geht.
Das hat eine Befragung von 220 Unternehmen durch die EuPD
Research Bonn zu den Anforderungen an Krankenversicherungen
im betrieblichen Gesundheitsmanagement gezeigt. Auch die An­
forderung an eine Zusammenarbeit mit gesetzlichen Krankenversi­
cherungen (GKV) und zumbetrieblichen Gesundheitsmanagement
(BGM) warenThemen dieser Untersuchung. Drei Viertel aller Befrag­
ten nannten Leistungen für Vorsorgemaßnahmen als wichtigsten
Bestandteil von betrieblichen Krankenversicherungen (bKV).
Über die Hälfte der Unternehmen entschied sich für Zahnersatzleis­
tungen bzw. Zahnvorsorge und Sehhilfen. Auf den Positionen da­
nach folgtenVersicherungen für die Erstattung vonNaturheilkunde,
gesetzlichen Zuzahlungen oder von Leistungen für Krankenhaus­
behandlungen. Konkrete Forderungen hatten die Unternehmen an
die Anbieter von Krankenversicherungen: ein Viertel der Befragten
wünschte sich, im Bereich Prävention Unterstützung zu erhalten.
„Die HanseMerkur trägt diesen Wünschen mit maßgeschneiderten
Lösungen für die bKV Rechnung. Wie beim Baukastenprinzip lassen
sich verschiedene Leistungspakete nachWunsch zusammenstellen.
Aus den Angeboten ambulanteVorsorgeleistungen, Zahnprophyla­
xe, Heilpraktiker/Naturheilkunde, Sehhilfen und Leistungen imDen­
talbereich kann sich der Arbeitgeber die passenden Leistungen für
seine Mitarbeiter auswählen.
Erstmalig bietet die HanseMerkur auch ambulante Vorsorgeleistun­
gen für Firmenkunden an. Dieser Baustein enthält diverse Untersu­
chungen, die über die gesetzlichen Leistungen zur Früherkennung
hinausgehen. Schutzimpfungen vor Auslandsreisen können bis zu
einer Summe von 100 Euro pro Versicherungsjahr in Anspruch ge­
nommenwerden. Bei der Leistung Sehhilfenwerden bis zu 200 Euro
in 24 Monaten erstattet. Wer mehr Wert auf dentale Vorsorge legt,
erhält mit dem darauf ausgerichteten Baustein eine Kostenentlas­
tung beim Zahnarzt von 30 Prozent für Zahnersatz und 100 Prozent
für besondere Zahnfüllungen. Eine Erhöhung der Erstattung für
Zahnersatz ist auf Wunsch möglich.
Komplementäre Behandlungsmethoden lassen sich ebenfalls ab­
sichern. 80 Prozent der Kosten für Naturheilverfahren werden bis
zu einem jährlichen Rechnungsbetrag von 500 Euro übernommen.
DieVerträgewerden ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen, und
auch die sonst üblicheWartezeit von acht Monaten entfällt. Voraus­
setzung für die besonderen Konditionen einer Gruppenversiche­
rung ist eine Mindestzahl von 20 Versicherten.
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