satz keine Einwendungen gegen den Einsatz des Tools bei einem
Pru¨fungsmandanten. In diesem Fall handelt es sich nicht um ein
Accounting-Tool der WPG. Hinweise auf ein Tool der WPG
bieten z. B. Kooperationsvertra¨ge mit Softwareherstellern, WPG
ist auf Dauer in einem systembasierten und fachlichen Thema
der gleichen Art bei dem Mandanten beauftragt.
2. Behandlung von Pru¨fungsmandaten und Nicht-Pru¨fungs-
mandaten fu¨r die Entwicklung von Accounting-Tools
Bei der Analyse blieb bisher unberu¨cksichtigt, dass Pru¨fungs-
mandate wechseln ko¨nnen. Parallel werden Accounting-Tools
gea¨ndert und es entstehen neue Versionen. Das folgende Bei-
spiel soll die beiden Aspekte „A¨ nderung von Accounting-Tools“
und „Wechsel des Pru¨fungsmandats“ im Hinblick auf die be-
schriebene Unabha¨ngigkeitsproblematik diskutieren.
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Beispiel:
Pru¨fungsmandat
Einfu¨hrung Wartung
Jahr 01 Nein
ja
n/a
Jahr 02 ja (im Zweifel eher nein) nein
nein
Jahr 03 Ja
nein
nein
Tab. 4: Beispiel zur A¨ nderung von Accounting-Tools sowie zum
Mandatswechsel
Das Beispiel unterstellt, dass im Jahr 01 durch eine WPG ein
Accounting-Tool eingefu¨hrt wird. Die WPG ist in 01 nicht
Abschlusspru¨fer. Im Jahr 02 beauftragt das Unternehmen die
WPG mit der Abschlusspru¨fung. Kritisch hieran ist, dass die
Vorjahreszahlen und auch Systeme/Prozesse des Jahres 01 der
Pru¨fung durch die betroffenen WPG, die auch das Accoun-
ting-Tool eingefu¨hrt hat, unterliegen. Mindestens ein Jahr
sollte zwischen der Einfu¨hrung eines Tools und der U¨ bernah-
me der Pru¨fung liegen. Die WPG sollte somit eher Abstand
von der Durchfu¨hrung der Abschlusspru¨fung im Jahr 02 neh-
men oder das Accounting-Tool der WPG wa¨re gegen ein an-
deres Accounting-Tool, das nicht von dieser WPG stammt,
auszutauschen. Ab dem Jahr 02 kann die WPG als Ab-
schlusspru¨fer auf keinen Fall mehr die Einfu¨hrung eines
selbstentwickelten Accounting-Tools u¨bernehmen (s. Tab. 4).
Entscheidend ist die Weiterentwicklung und Wartung der Ac-
counting-Tools (hierbei ist nicht nur an komplexe Web-Systeme
zu denken, auch einfache Access-Datenbanken oder Excel-
Sheets mit Visual Basic fallen in den Anwendungsbereich). So-
bald Accounting-Tools angepasst werden – dies ist bei dem er-
wa¨hnten Wandel der Rechnungslegung und deren Anforderun-
gen unabdingbar – und die A¨ nderungen u¨ber lediglich grafische
Elemente und die A¨ nderung von Reports als Ausgabe hinaus-
gehen, sind die Tools als neue Accounting-Tools zu qualifizie-
ren. Die Wartung/Anpassung der Tools darf ein Abschluss-
pru¨fer nicht vornehmen.
Fu¨hrt demnach eine WPG bei einem Nicht-Pru¨fungsman-
danten ein Accounting-Tool ein, ko¨nnen nach einer spa¨teren
Bestellung zum Abschlusspru¨fer bei diesem Unternehmen eine
Wartung oder Anpassung an diesem Tool nicht vorgenommen
werden. Die Wartung/Anpassung entspricht im Regelfall der
Einfu¨hrung eines neuen Accounting-Tools. Das heißt, dass bei
einem Wechsel der Pru¨fungsgesellschaft stets analysiert werden
muss, ob die in das Audit Proposal eingebundene Gesellschaft
ein Accounting-Tool eingefu¨hrt hat, was sie selbst entwickelt
hat. Im Zweifel muss sich die Pru¨fungsgesellschaft aus dem Au-
dit Proposal zuru¨ckziehen oder das Accounting-Tool aus der
Gesellschaft entfernen. Diese Problematik wird vielen Pru¨fungs-
ausschu¨ssen und Einkaufsabteilungen der Unternehmen bisher
nicht bekannt sein. Versta¨rkt wird die Thematik noch dadurch,
dass manche Gesellschaften (z. B. im Bankenbereich) in ihren
Statuten einen Pru¨ferwechsel zwingend nach einem bestimmten
Zeitraum vorsehen. In diesen Fa¨llen sollte bereits bei der Aus-
schreibung der Projekte genau daru¨ber nachgedacht werden,
welche Optionen bei dem ku¨nftigen Pru¨ferwechsel zur Ver-
fu¨gung stehen.
Ein pflichtgema¨ßer Wechsel des Abschlusspru¨fers, der statu-
tarisch bei einer Gesellschaft oder gesetzlich nach dem jeweiligen
Landesrecht vorgesehen ist, wu¨rde regelma¨ßig zu der genannten
Fragestellung fu¨hren, ob eine WPG Abschlusspru¨fer sein kann,
wenn sie vorher ein Accounting-Tool eingefu¨hrt hat. Dies stellt
Unbedenklich
Individuelle Pru¨fung
erforderlich
Nicht mo¨glich durch
WPG
- Unabha¨ngiger Dritter
versteht sofort die
Rechenlogik
- Excel-Sheets mit
Kombination von
Grundrechenarten/
Rechenschritten
- Eigenentwickelte
Formeln komplexer
Art
- Mandant u¨bernimmt
die vollsta¨ndige Um-
setzung eines generi-
schen Fachkonzepts
des Wirtschaftspru¨-
fers in ein Tool und
implementiert das
Tool
- komplexe Formeln
(Kapitalisierungs-
zins, usw. Excel-
Standard enthalten)
- Hohe Anzahl von Ver-
knu¨pfungen
- Einmalige Entwick-
lung eines Tools fu¨r
einen Nicht-Pru¨fungs-
mandanten unter der
Voraussetzung, dass
dieses Tool keiner
Vera¨nderung unter-
liegt
- Menu¨fu¨hrung
- Customizing des
Tools an den Man-
dantenbedarf ha¨ufig
erforderlich
- Checklisten in Excel-
Format
- Bezeichnung Tool in
einem Angebot
- Integration des
Tools in die System-
landschaft (Schnitt-
stelleneinrichtung)
- Flyer fu¨r ein Tool
liegt vor
- Visual Basic Pro-
grammierung
- Angebot zeigt eine
Weiterentwicklung
eines als Vorlage
(Prototyp) abge-
gebenenen Instru-
ments
- Aktivierung des Tools
in der Bilanz des
Mandanten (als Soft-
ware)
- Wirtschaftspru¨fer
u¨bergibt an Mandan-
ten Vorlage, die mit
Unterstu¨tzung und
Alternativvorschla¨-
gen fu¨r die Logik an
Mandanten geht
- im Angebot der WPG
wird ein Preis fu¨r das
Tool gefordert
- Lo¨sung fu¨r komplexe
Accounting Themen
- Projektplan zur Ein-
fu¨hrung des Man-
danten erwa¨hnt ein
Tool
Tab. 3: Komplexita¨tsmerkmale von Accounting-Tools
DER BETRIEB | Nr. 23 | 7. 6. 2013
Betriebswirtschaft
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