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Idee zur Entwicklung eines Accounting-Tools aufkommt, sollte
in der WPG ein Prozess implementiert sein, der es verhindert,
dass insbesondere die technisch orientierten Leistungen inner-
halb der WPG erbracht werden.
Lediglich diese beiden Stra¨nge der Entwicklung auf einem
Projekt bzw. der abstrakten Idee fu¨r ein Accounting-Tool sollten
prozessual analysiert werden. In beiden Fa¨llen kommt es darauf
an, dass die WPG die Weiterentwicklung der Ideen in einem
fru¨hen Stadium vor dem Hintergrund der gesamten obigen Aus-
fu¨hrungen wu¨rdigt.
Sicherlich ist es hilfreich, wenn ein standardisierter Prozess
fu¨r den „Durchlauf“ von der Ideengenerierung bis zur Umset-
zung und Vermarktung in der WPG besteht. Startet der Prozess
damit, dass alle Ideengeber der WPG in einem einheitlichen
Medium ihre Ideen vorsehen, sollte unmittelbar daran eine Risi-
kopru¨fung vor dem Hintergrund der Unabha¨ngigkeit erfolgen.
In Abha¨ngigkeit von der Durchdringung des Mediums ist ein
Prozessschritt zur Beurteilung von Unabha¨ngigkeitsbeeintra¨chti-
gungen im Bezug auf Accounting-Tools zu integrieren. Diese
sehr individuelle Pru¨fung, kann mit der in Abb. 2 auf S. 1258
gezeigen Hilfestellung vorgenommen werden.
Sobald die Analyse abgeschlossen ist, sollte die Kategorisie-
rung in das einheitliche Medium eingestellt und mit einem Vor-
schlag zur weiteren Vorgehensweise an den Ideengeber gebracht
werden. Die Dokumentation dieses Prozesses ist entscheidend
fu¨r die nachfolgende Zeit. Dritte ko¨nnen sich ein Bild von dem
systematischen Ansatz machen. Die Pru¨fungsgesellschaft hat
hiermit interne Kontrollen eingezogen, um der Einhaltung der
genannten Unabha¨ngigkeitsvorschriften (national/international)
Rechnung zu tragen.
Ein wesentlicher Aspekt fu¨r die Durchsetzung der obigen
Analyse ist die Kommunikation innerhalb der WPG. Erreicht
werden kann dies durch die Integration der U¨ berlegungen in
ja¨hrliche Independence-Trainings, den regelma¨ßigen Hinweis in
Veranstaltungen, der Vero¨ffentlichung in Mitarbeiterzeitschrif-
ten, Email-Rundschreiben der Gesellschaft usw.
VII. Zusammenfassung
Die zu Beginn der Analyse gestellten Fragen sollen zuna¨chst be-
antwortet werden.
1. Scope der Accounting-Tools
Die Unabha¨ngigkeitsregeln sehen keine eindeutige Definitio-
nen von RIS/FBS vor. Die internationalen Regeln arbeiten out-
put-orientiert. Das heißt, jedes Instrument, das eine Zahl oder
Information generiert, die der Pru¨fung unterliegt, geho¨rt in die
Kategorie der RIS/FBS. National wird die Definition eher an
der Komplexita¨t festgemacht. Fu¨r die internationalen WPGs
du¨rften die restriktiven Regeln greifen. Im Zweifel sind IT-Lo¨-
sungen gleich welcher technologischen Basis zur Lo¨sung von
komplexen Accounting-Themen in jedem Fall Accounting-
Tools, die als RIS/FBS zu klassifizieren sind.
2. Mo¨glichkeiten des Abschlusspru¨ fers zur Erbringung von Dienst-
leistungen
Die Arten von Dienstleistungen um Accounting-Tools beste-
hen vor allem in der Einfu¨hrung der Tools, ihrer Programmie-
rung bzw. Lizensierung, sowie die Wartung/Weiterentwicklung
der Programme. Hinter jedem der drei Punkte verbirgt sich ein
ganzes Set von Leistungen. Hinsichtlich Programmierung, Li-
zenzierung, Wartung und Weiterentwicklung der Software be-
stehen fu¨r WPGs einige Grenzen, die es faktisch nahezu un-
mo¨glich machen, derartige Programme selbst zu entwickeln, an-
zupassen bzw. zu vermarkten.
Die Einfu¨hrung der Tools dagegen ist durch den Ab-
schlusspru¨fer pru¨fungsbegleitend mo¨glich. Allerdings sind der
Einfu¨hrung Grenzen insbesondere hinsichtlich der in einem
Projekt zu treffenden Entscheidungen zu setzen.
3. Zusammenarbeit mit einer Softwaregesellschaft
Da die Selbstentwicklung von Accounting-Tools fu¨r WPGs
faktisch unmo¨glich ist, stellt sich die Frage, in welcher Weise
eine Zusammenarbeit mit einer Softwaregesellschaft mo¨glich ist.
Hierbei sind die Grenzen einer JBR zu beachten. Danach ist es
u. a. erforderlich, dass die Softwaregesellschaft rechtlich und
wirtschaftlich unabha¨ngig von der WPG ta¨tig ist und die Gesell-
schaften keine gemeinsamen wirtschaftlichen oder sonstigen In-
teressen miteinander verfolgen (vgl. die obigen Ausfu¨hrungen).
Die WPG sollte die Gesellschaften, mit denen eine JBR besteht,
in ihren Systemen laufend monitoren.
4. Wechsel WPG bei der Abschlusspru¨ fung
Der Wechsel der Pru¨fungsgesellschaft und die notwendige
Weiterentwicklung der Tools machen es fast notwendig, die
Dienstleistungen um Accounting-Tools fu¨r Pru¨fungs- und
Nicht-Pru¨fungs-Mandanten nahezu gleich zu behandeln. An-
sonsten wird ein sehr detailliertes Nachvollziehen der einzelnen,
erbrachten Dienstleistungen nach Leistungszeitra¨umen notwen-
dig, ggf. mit der Konsequenz, auf die Teilnahme bei einer Au-
dit-Ausschreibung zu verzichten oder das Accounting-Tool aus
der Gesellschaft herauszuziehen bzw. zu ersetzen.
5. Sicherstellen der Compliance
Eine WPG hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass kritische
Dienstleistungen aus Gru¨nden der Unabha¨ngigkeit streng u¨ber-
wacht werden. Dazu sind geeignete interne Prozesse und Kon-
trollen aufzustellen, die Independence-Versto¨ße vermeiden.
Die zunehmende Komplexita¨t der Rechnungslegung sowie
auch die Notwendigkeit, die Finanzberichterstattung parallel
nach unterschiedlichen Standards zu erstellen, fu¨hren dazu, dass
u¨blicherweise in Unternehmen eingesetzte Standard-Rech-
nungswesenprogramme die sich stellenden Anforderungen nicht
erfu¨llen. Die Lo¨sung liegt zunehmend im Einsatz maßgeschnei-
derter Accounting-Tools, mit deren Hilfe Unternehmen kom-
plexe, durch Rechnungslegungsstandards vorgegebene Themen-
bereiche, wie die Bilanzierung latenter Steuern oder die Abbil-
dung von Leasingvertra¨gen, bearbeiten und u¨ber Schnittstellen
in die eingesetzten Standard-Anwendungen u¨bertragen ko¨nnen.
Ist eine bei der Einfu¨hrung von Accounting-Tools beratende
WPG gleichzeitig Abschlusspru¨fer, zeigen Berufsrecht und Be-
rufsgrundsa¨tze deutlich Grenzen fu¨r die vollumfa¨ngliche Betreu-
ung des Mandanten bei der fachlichen Umsetzung sowie der
Entwicklung, Implementierung und Aktualisierung eines Ac-
counting-Tools auf. Mit weiter zunehmender Notwendigkeit
des Einsatzes der beschriebenen Spezialanwendungen wird sich
zur Lo¨sung dieses durch Berufsrecht und Berufsgrundsa¨tze vor-
gegebenen Problems der Ansatz durchsetzen, die technische
Umsetzung und Implementierung von IT-Spezialanwendungen
gesellschaftsrechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch vom
fachlichen Beratungsbereich einer WPG zu trennen. Die nach-
haltige Separierung der vor allem technisch orientierten kriti-
schen Dienstleistungen bietet dem Unternehmen unter ku¨nftig
noch weiter verscha¨rften Rahmenbedingungen die Mo¨glichkeit,
das spezielle Accounting Know-how um Accounting-Tools in
Anspruch nehmen zu ko¨nnen, um die Prozesse zur Erstellung
von Abschlu¨ssen zu optimieren.
DER BETRIEB | Nr. 23 | 7. 6. 2013
Betriebswirtschaft
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