lediglich einen Ausschnitt aus der Thematik des Wechsels des
Abschlusspru¨fers dar. Weitere Facetten liegen in folgenden Fa¨l-
len, z. B. in Konzernen, in denen einzelne Tochterunternehmen
durch die das Accounting-Tool einfu¨hrende WPG gepru¨ft wer-
den. Bereits bei der Einfu¨hrung du¨rften die Tochterunterneh-
men das Accounting-Tool nicht verwenden. Sobald Zahlen/Da-
ten, usw. aus einem Accounting-Tool der WPG in einen Ab-
schluss eingehen, der durch die gleiche WPG gepru¨ft wird, wa¨re
dies nicht zula¨ssig.
Weitere Komplexita¨ten ergeben sich dadurch, dass in einem
auf die Einfu¨hrung folgenden Jahr ein SEC-gelistetes Unterneh-
men, das durch die einfu¨hrende WPG gepru¨ft wird, die Anteile
an dem bisherigen Nicht-Mandat u¨bernimmt und ein Accoun-
ting-Tool in Frage gestellt wird. Zumindest theoretisch ko¨nnte
man neben dem nicht mo¨glichen Wechsel des Abschlusspru¨fers
auf die ein Accounting-Tool einfu¨hrende WPG und dem
Herausziehen des Accounting-Tools aus der Gesellschaft daru¨-
ber nachdenken, die Wartung der Software auf die andere
Gesellschaft neben der WPG zu u¨bertragen. Dies akzeptieren
die IT-Einka¨ufer der Gesellschaften i. d. R. nicht, da die Haf-
tung fu¨r gea¨nderte Funktionen vollsta¨ndig unklar ist, die Haf-
tungsmasse der WPG und der Softwaregesellschaft unterschied-
lich ist und sich die Rechte an der Software fu¨r alte und neue
Funktionen nicht mehr zuordnen lassen.
Schlussendlich fu¨hrt diese Analyse dazu, Mandate und
Nicht-Mandate in Bezug auf die Entwicklung, A¨ nderung und
Vermarktung eines Accounting-Tools gleich zu behandeln.
3. Joint Business Relations mit Software-Unternehmen
Die Analyse hat gezeigt, dass eine WPG i. d. R. faktisch selbst
keine Accounting-Tools entwickeln und vermarkten kann. In
welcher Weise eine WPG mit einer Softwaregesellschaft zusam-
menarbeiten darf, die insbesondere die o. g. reglementierten
Dienstleistungen einschließlich der Softwarelieferung und -war-
tung u¨bernehmen kann, soll analysiert werden. Dabei steht im
Vordergrund, was eine WPG zu beru¨cksichtigen hat, wenn sie
mit einer Software-Gesellschaft im Bereich der Accounting-
Tools zusammenarbeitet.
Die Unabha¨ngigkeitsregeln sehen eine sog. „Joint Business
Relationship“ (im Folgenden kurz: JBR) vor. Eine JBR zwischen
einer WPG und einer anderen Gesellschaft fu¨hrt dazu, dass die
Dienstleistungen der anderen Gesellschaft der WPG zugerech-
net werden. Werden die Dienstleistungen der WPG zugerech-
net, wirken sie, als ob die WPG diese selbst erbracht ha¨tte.
Im Fall des Accounting-
Tools wu¨rden dem die
oben erla¨uterten kritischen
Dienstleistungen um die
Entwicklung von Accoun-
ting-Tools,
insbesondere
die Festlegung der Logiken
im Programmcode der
WPG zugerechnet, auch
wenn sie diese selbst nicht
erbracht hat. Die Unabha¨n-
gigkeitsregeln greifen und
die Dienstleistungen wa¨ren
nicht zula¨ssig. Die WPG
du¨rfte nicht als Abschluss-
pru¨fer ta¨tig sein, wenn die
zugerechneten Dienstleis-
tungen gegen die Unabha¨n-
gigkeitsregeln verstoßen. Mehrere Aspekte sind zu beachten, um
eine JBR zu vermeiden. Eine JBR zeigt letztlich die Na¨he zwi-
schen zwei Gesellschaften auf. Diese Na¨he zwischen WPG und
Softwaregesellschaft wird durch die folgenden Punkte reduziert:
1. Struktur der Gesellschaften
Beide Gesellschaften mu¨ssen gesellschafts- und zivilrechtlich
getrennt sein. Das heißt, dass die WPG auf das Unternehmen
weder u¨ber die Gremienbesetzung, noch u¨ber die Anteilsverha¨lt-
nisse (direkt oder indirekt) Einfluss auf die andere Gesellschaft
nehmen kann. Auch dauerhafte Schulden/Forderungen zwi-
schen den Gesellschaften fu¨hren zu der genannten Na¨he.
2. Außenauftritt der Gesellschaften
Beide Gesellschaften mu¨ssen im Außenauftritt selbststa¨ndig
sein. Indikatoren fu¨r eine JBR sind:
a) beide Gesellschaften vertreiben oder bewerben die Dienstleis-
tungen oder Produkte der jeweils anderen Gesellschaft,
b) beide Gesellschaften referenzieren auf die jeweils anderen
Produkte oder Dienstleistungen, wenn sie ihre Produkte oder
Dienstleistungen anbieten,
c) gemeinsame Pra¨sentationen beim Vertrieb oder im Ange-
botsprozess,
d) gemeinsame Vertra¨ge mit Mandanten/Kunden sowie Unter-
auftragsverha¨ltnisse.
Trotz der Restriktionen ist es sehr wohl mo¨glich, als WPG mit
einer Softwaregesellschaft zusammenzuarbeiten. Der Exklusiv-
charakter der jeweils erbrachten Dienstleistung muss aus-
geschlossen sein. Das heißt, dass eine WPG im Angebotspro-
zess darauf hinweisen sollte, dass mehrere Anbieter fu¨r eine die
Beratungsleistung unterstu¨tzende Software bestehen. Bei dem
Auswahlprozess kann eine WPG sogar beratend zur Seiten ste-
hen, ohne dem Mandanten die Verantwortung fu¨r die Entschei-
dung u¨ber die Wahl des Accounting-Tools abzunehmen.
4. Anknu¨pfungspunkte zur Analyse entstehender Rech-
nungslegungsinformationssysteme
Accounting-Tools entstehen ha¨ufig in einem Projekt, in denen
von einem Mandanten der entsprechende Bedarf angemeldet
wird. Sie entstehen zudem als abstrakte Idee in einer Pru¨fungs-
gesellschaft, da sich ggf. ein Accounting-Standard a¨ndert, ein
neuer Standard eingefu¨hrt wird. Im Anschluss an diese Idee wird
daru¨ber nachgedacht, ein derartiges Tool zu entwickeln und es
am Markt anzubieten. Bereits zu dem Zeitpunkt, in dem die
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Betriebswirtschaft
DER BETRIEB | Nr. 23 | 7. 6. 2013